Corona-Tipps für Auszubildende und Dual Studierende

Das Coronavirus stellt uns Momentan vor neue Herausforderungen. Damit ihr in eurer Ausbildung einen kühlen Kopf bewahren und euch auf das wesentliche konzentrieren könnt, haben wir für euch 9 Tipps zusammengestellt, die euch in der jetzigen Situation unterstützen sollen.
Grundsätzlich gilt, haltet euch an Absprachen die im Betrieb getroffen werden und fragt bei Unklarheiten auf jeden Fall euren Betriebsrat oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung. Wenn es bei euch keine Interessensvertretung im Betrieb gibt, könnt ihr euch auch gerne bei unserer Jugendsekretärin melden (Kontaktdaten findet ihr weiter unten).
Tipp #1: Schule und Uni
Im Moment gilt: Fällt eure Berufsschule oder Universität wegen des Coronavirus aus, müsst ihr stattdessen in den Betrieb.
Nutzt eure Kommunikationskanäle. Solltet ihr unsicher sein, was gerade für euch gilt, fragt lieber bei eurer Jugend- und Auszubildendenvertretung oder eurem Betriebsrat nach.
Tipp #2: Ausbildungsnachweis
Führt weiterhin gewissenhaft euer Berichtsheft bzw. euren Ausbildungsnachweis.
Das Berichtsheft dokumentiert deine gesamten Ausbildungsinhalte und dient als Nachweis für die Kenntnisse und Fähigkeiten, die du währen deiner Ausbildung erworben hast. Fällt nun die Berufsschule/Universität länger aus und es gibt keine anderen Angebote oder Möglichkeiten für euch, die Inhalte zu lernen, schützt euch also euer Berichtsheft. Denn spätestens zur Abschlussprüfung müsst ihr die Ausbildungsnachweise vorlegen.
Tipp #3: Im Betrieb
Zunächst gilt: Solange ihr keine weitere Anweisung erhaltet, müsst ihr weiter in den Betrieb.
Die Befürchtung, dass ihr euch dort oder auf dem Weg dorthin anstecken könnt, reicht nicht aus, damit Auszubildende und dual Studierende von der Arbeit fernbleiben dürfen.
Der Arbeitgeber muss allerdings dafür Sorge tragen, dass ihr euch im Betrieb nicht anstecken könnt (Sicherheitsabstand, Hygienemaßnahmen, etc.). Das ist seine Fürsorgepflicht.
Euer Betriebsrat kann aber mit dem Arbeitgeber Regelungen zum Home-Office für Auszubildende und dual Studierende vereinbaren.
Tipp #4: Home-Office
Für das Home-Office gilt: Richte dir einen Arbeits- bzw. Lernplatz ein, an dem du ungestört arbeiten kannst. Achte auf gutes Licht und eine gesunde Körperhaltung.
Halte Routinen ein, denn das bringt dich und deinen Körper in Schwung. Beginne deinen Tag wie sonst auch. Mach dich auch zuhause für deinen „Arbeitstag“ fertig und zieh dir Kleidung an, die du auch regulär tragen würdest. Locker in der Jogger klingt nice, signalisiert deinem Körper aber Freizeit. Home-Office ist allerdings kein Urlaub!
Setze auf geregelte Arbeitszeiten: auch hier hilft Routine und Struktur. Mache deine gewohnten Pausen, plane eine Mittagspause mit einer gesunden Mahlzeit und halte dich an deine Feierabendzeiten.
Verbanne Ablenkung und versuche konzentriert zu arbeiten. Nutze Zeitmanagement-Tools, wenn sie dich dabei unterstützen können.
Tipp #5: Urlaub
Grundsätzlich gilt: Auszubildende und dual Studierende können nicht verpflichtet werden, jetzt vorzeitig Urlaub zu nehmen.
Urlaub dient der Erholung. Auch junge Menschen haben ein Recht ihren Urlaub eigenständig zu planen und zu beantragen. Er kann also nicht gegen den Willen verordnet werden. Dies gilt auch für den Abbau von Überstunden.
Wurden im Betrieb Betriebsvereinbarungen zu diesen Themen vereinbart, so gelten diese. Im Zweifel fragt ihr bei eurem Betriebsrat oder eurer Jugend- uns Auszubildendenvertretung nach.
Tipp #6: Ausbildungsvergütung
Auszubildende und dual Studierende erhalten weiterhin ihre reguläre Ausbildungsvergütung.
Wenn du unter Quarantäne stehst, weil es einen Verdacht gibt oder du dich wirklich angesteckt hast, benötigst du ein ärztliches Attest um dich ordentlich krankzumelden. Um niemanden anzustecken, solltest du dann auch zuhause bleiben und nicht rausgehen.
Du hast dann einen Anspruch auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Dauer von sechs Wochen. Anschließend gibt es Krankengeld von der Krankenkasse. Dieses Recht haben übrigens Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter für dich erstreikt.
Tipp #7: Prüfungen
Aktuell sind alle Schulen und teils auch Berufs- und Hochschulen geschlossen.
Finden die Prüfungen trotzdem statt, musst du daran teilnehmen. Bist du allerdings erkrankt oder in Quarantäne musst du dich ordnungsgemäß krankmelden (Attest vom Arzt). Dann gilt die Prüfung als nicht abgelegt und du kannst sie wiederholen. Bleibst du der Prüfung aus Angst vor Ansteckung fern, gilt das als Fehlversuch.
Sollten die Prüfungen ausfallen, gehen wir davon aus, dass es bald einheitliche Regelungen zum Nachholen des versäumten Unterrichts und auch der Prüfungen geben wird. Am besten erkundigt ihr euch bei der zuständigen Berufs- und Hochschule bzw. bei eurem Ausbilder.
Tipp #8: Kurzarbeit
Wird in eurem Betrieb die sogenannte Kurzarbeit angeordnet, solltet ihr auf jeden Fall bei eurem Betriebsrat oder eurer Jugend- und Auszubildendenvertretung nachfragen, was für euch gilt.
Denn in der Regel kann für Auszubildende keine Kurzarbeit angeordnet werden. Euer Arbeitgeber muss alle Mittel ausschöpfen, um die Ausbildung weiter zu gewährleisten. Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, kann Kurzarbeit für Auszubildende in Frage kommen.
Sollte der Fall eintreten, habt ihr für mindestens sechs Wochen weiterhin Anspruch auf eure Ausbildungsvergütung, das steht im Berufsbildungsgesetz (§19 Absatz 1 und 2 BBiG).
Tipp #9: Ende der Ausbildung
Falls deine Abschlussprüfungen nun verschoben wurden, kann dein Ausbildungsvertrag bereits vor dem Ablegen der Prüfungen enden.
Ob sich deine Ausbildung durch diese besondere Situation verlängert, ist nicht so einfach zu beantworten. Auf Nummer sicher gehst du, wenn du einen schriftlichen Antrag auf Verlängerung der Ausbildung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung stellst.
Diese Frage ist sehr individuell. Bitte frag hier auf jeden Fall bei deinem Betriebsrat oder deiner Jugend- und Auszubildendenvertretung nach, ob es betriebliche Regelungen gibt.
Wenn ihr im Betrieb nicht weiterkommt und Fragen habt oder Unterstützung braucht, dann meldet euch bei unserer Jugendsekretärin. Wir sind weiterhin per Mail und telefonisch erreichbar.
Kontakt:
Nadine Schröer-Krug
Mail: nadine.schroeer.krug@igmetall.de
Mobil: +49 151 – 292 311 58
Rechtliche Möglichkeiten und gute Handlungshilfen vom DGB und der IG Metall:
https://jugend.dgb.de/meldungen/ausbildung/++co++fb74dff2-6a93-11ea-913e-525400d8729f