Corona-Warn-App. Benner: „Arbeitnehmer müssen geschützt werden!“

Die viel diskutierte „Corona-Warn-App“ der Bundesregierung steht nun zum Download bereit. Mehr als zwei Millionen Menschen haben die App am ersten Tag heruntergeladen, die dabei helfen soll, Infektionsketten in Zuge der Corona-Pandemie rechtzeitig zu erkennen und zu durchbrechen. Nach dem Start fordert die IG Metall spezielle Regeln zum Schutz für Arbeitnehmer*innen. „Eine Warn-App ist kein Ersatz für die Einhaltung der notwendigen Verhaltens- und Hygieneregeln. Sie kann allenfalls die Identifikation von Infektionen unterstützen“, sagte die Zweite IG Metall-Vorsitzende Christiane Benner. „Beschäftigten dürfen keine Nachteile entstehen, wenn sie die App nicht nutzen.“
Eines vorweg: Die Corona-Warn-App schützt die Anwender*innen nicht vor einer Infektion mit dem Coronavirus. Die App soll Menschen lediglich per Push-Nachricht rechtzeitig warnen, wenn sie mit Infizierten in Kontakt standen. Wer diese Personen sind, bleibt anonym. Zudem soll sie dabei helfen, dass Betroffene schneller ihr Testergebnis erhalten. Damit übernimmt die App die Aufgabe der Gesundheitsämter im Zusammenhang mit der Kontaktverfolgung.
Die Anwendung basiert auf Bluetooth-Technik: Das heißt, kommen sich zwei Menschen mit ihren Smartphones nahe genug und sind darauf die Apps installiert sowie Bluetooth aktiviert, tauschen die Geräte über Signale temporäre Identifikationsnummern aus. Die werden lokal auf dem Gerät gespeichert. Persönliche Daten wie Standort oder Telefonnummern sollen nicht erhoben werden. Wer sich die App auf sein Smartphone holen möchte, braucht dafür nur einen Blick in die App-Stores von Google und Apple zu werfen. Die Corona-Warn-App steht dort zum Download bereit. An der Tür steht allerdings: Eintritt nur mit aktuellem Handy/Smartphone.
Die Bundesregierung verweist immer wieder darauf, dass niemand gezwungen wird, die App herunterzuladen und zu nutzen. Wenn also der Arbeitgeber die Nutzung der App vorschreibt oder Restaurants nur Nutzer*innen der App eine Sitzplatzreservierung anbieten, wäre dies eine Diskriminierung und mit der Freiwilligkeit wäre es schnell vorbei. Deshalb wurde zurecht aus den Reihen der Opposition ein Begleitgesetz gefordert, das die Rechtsgrundlage liefert, um zukünftige Zweckentfremdungen auszuschließen. Doch die schwarz-rote Koalition wies diese Forderungen bisher zurück. In der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sei alles Notwendige geregelt, argumentierte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Zuständig für Beschwerden ist der offizielle Anbieter der App – das Robert Koch-Institut in Berlin.
Die IG Metall begrüßt, dass die Warn-App freiwillig sein soll. Doch Freiwilligkeit heißt nicht nur Freiheit von staatlichem Zwang, sondern auch Freiheit von faktischem Zwang zur Nutzung und Offenbarung von Daten aus der App-Nutzung. „Die Freiwilligkeit würde unterlaufen, wenn etwa sozialer oder wirtschaftlicher Druck, aber auch Arbeitgeber eine Nutzung erzwingen könnten“, betont die Erste IG Metall-Bevollmächtigte Clarissa Bader.
Die IG Metall und der DGB stellen deshalb fest: Weder die Nutzung noch die Nichtnutzung darf negative Konsequenzen wie Benachteiligungen oder Maßregelungen nach sich ziehen. Es muss sichergestellt sein, dass Arbeitgeber die Anwendung der App weder im Arbeitsverhältnis auf dienstlichen und privaten Geräten anordnen können noch Kenntnis über mögliche Ansteckungswarnungen erlangen.
Es darf keinen Druck auf Beschäftigte geben, die die Nutzung der App verweigern. Weder dürfen sie am Zugang zum Betrieb gehindert werden noch darf es sein, dass sie arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten müssen. „Umgekehrt darf der Arbeitgeber auch keine Vorteile gewähren, wenn Beschäftigte eine solche App verwenden“, so Christiane Benner. „Die IG Metall empfiehlt Betriebsräten, diese Kriterien in betrieblichen Vereinbarungen für eine Warn-App festzuschreiben“.
Die Gewerkschaften fordern eindeutige Regeln für die Befreiung von der Arbeitspflicht und den Lohnersatz im Falle einer Infektions-Warnung. Arbeitnehmer*innen müssen grundsätzlich ihre Arbeit niederlegen können und während der Zeit bis zur Entscheidung durch die Gesundheitsbehörde einen hundertprozentigen Ersatz des Verdienstausfalls erhalten. Nur ohne drohende Einkommenseinbußen können sich Beschäftigte frei für die Nutzung der App entscheiden.
Und wer durch die App gewarnt wird, muss sich umgehend testen lassen können – dafür sind ausreichende Kapazitäten notwendig. Diese Tests gehören zum staatlichen Seuchenschutz und müssen auch entsprechend aus dem Staatshaushalt finanziert werden. Es darf nicht dabei bleiben, dass die gesetzlich Versicherten auf diesen Kosten sitzen bleiben, so der DGB. Die Bundesregierung muss deshalb die offenen arbeitsrechtlichen, gesundheitspolitischen und grundrechtsrelevanten Fragen umgehend gesetzlich regeln.
„Oberste Maßgabe in einer Pandemie ist es, die Ausbreitung der Infektion zu stoppen und so restriktive Einschränkungen zu vermeiden. Alles, was hilft, einen zweiten Shutdown zu verhindern, ist gut“, erklärt der Zweite IG Metall-Bevollmächtigte Mathias Hillbrandt. Eine Tracing App kann dazu beitragen. „Wir geben jedoch keine Empfehlung dafür ab, ob die App installiert werden sollte, das müssen unsere Mitglieder selbst entscheiden“. Auch die beste Corona-App ist kein Wundermittel im Umgang mit dieser Pandemie. Keinesfalls ersetzt sie einen funktionierenden Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben – Hygiene- und Abstandsregeln bleiben weiterhin wichtig. Im Übrigen: Eine App ist schneller wieder deinstalliert als heruntergeladen.