Mindestlohn, Kindergeld, Beitragsbemessungsgrenzen und Steuerfreibeträge, Hartz IV- Sätze – im Jahr 2020 ändert sich wieder einiges für Beschäftigte, Versicherte sowie Leistungsempfänger*innen und -empfänger in Deutschland. Die Redaktion Website gibt hier einen Überblick.
Mindestlohn steigt auf 9,35
Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2018 hat die Mindestlohn-Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag gefolg. Demnach steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2020 im zweiten Schritt auf 9,35 Euro.
Entsenderichtlinie: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
400 Euro Monatslohn, keine Krankenversicherung und 15 Stundenschichten – mehr als zwei Millionen entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Ausland arbeiten in Deutschland. Oft zu deutlich schlechteren Bedingungen als die deutschen Kolleginnen und Kollegen. Damit soll jetzt Schluss sein.
Ab 2020 gelten für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer europaweit die gleichen Lohnbedingungen wie für einheimische Beschäftigte – so will es das Europäische Parlament. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Regeln bis Mitte des Jahres 2020 umsetzen.
Ein Eckpunktepapier des Bundesarbeitsministeriums zur Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie aus Mai 2019 hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt. „Das Eckpunktepapier ist ein erster guter Schritt“, sagte DGB-Vorstand Annelie Buntenbach. „Nun muss ein konsequentes und entschlossenes Handeln der Bundesregierung mit dem Ziel folgen, die revidierte Entsenderichtlinie unter Nutzung sämtlicher Spielräume schnell und effektiv umzusetzen.“
Beitragsbemessungsgrenzen für Rentenversicherung und Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung (West) liegt ab 1. Januar 2020 bei 6.900 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 6.450 Euro pro Monat. Außerdem ändern sich weitere Rechengrößen in der Sozialversicherung:
Beitragsbemessungsgrenzen | ||
West | Ost | |
Beitragsbemessungsgrenze für die allg. Rentenversicherung | 6.900 Euro/Monat | 6.450 Euro/Monat |
Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche Rentenversicherung | 8.450 Euro/Monat | 7.900 Euro/Monat |
Versicherungspflichtgrenze in der GKV | 62.550 Euro/Jahr (5.212,50 Euro/Monat) | |
Beitragsbemessungsgrenze in der GKV | 56.250 Euro/Jahr (4.687,50 Euro/Monat) | |
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2020 – allg. Rentenversicherung | 40.551 Euro/Jahr | |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 3.185 Euro/Monat | 3.010 Euro Euro/Monat |
Verpflegungspauschale: Geplant ist mehr Geld für Verpflegung bei Dienstreisen
Beschäftigte, die mehr als acht Stunden dienstlich unterwegs sind, bekommen ab 2020 eine Verpflegungspauschale von 14 Euro – zwei Euro mehr als noch 2019. Für einen kompletten Tag, also 24 Stunden, muss der Arbeitgeber seinen Angestellten zukünftig 28 Euro Pauschale zahlen. Für die An- und Abreisetag bei mehrtägigen Dienstreisen gibt es 14 Euro. Das Gesetz („Jahressteuergesetz“) wurde im November 20919 vom Bundestag beschlossen, bedarf aber noch der Zustimmung des Bundesrats.
Kinderzuschlag: 2020 auch für mittlere Einkommen
Zum 1. Januar 2020 entfällt die obere Einkommensgrenze für den Kinderzuschlag. Laut Bundesfamilienministerium können Familien dann bis in mittlere Einkommensbereiche einen geminderten Kinderzuschlag beziehen. Außerdem wird Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, nur noch zu 45 Prozent, statt aktuell 50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet.
Der Kinderzuschlag ist ein finanzieller Zuschuss, der zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt wird. Der Kinderzuschlag steht Eltern zu, deren Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, nicht aber, um den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern. Der Zuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt.
Kinder von getrennt lebenden Eltern bekommen mehr Unterhalt
Getrennt lebende Eltern müssen ihren Kindern ab dem 1. Januar 2020 mehr Unterhalt zahlen. Laut einer Verordnung des Bundesgesetzblatts steigen die Sätze in der untersten Einkommensgruppe um 15 bis 21 Euro im Monat – je nach Alter des Kindes.
Kinder bis sechs Jahren sollen demnach mindestens 369 Euro und ab 2021 mindestens 378 Euro im Monat bekommen. Kinder zwischen sechs und elf Jahren haben Anspruch auf 424 Euro. Für Kinder von 12 bis 17 Jahren müssen Eltern 497 Euro Unterhalt zahlen.
Hartz IV-Sätze steigen
Der Regelsatz für Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II steigt 2020 für Alleinstehende von 424 Euro auf 432 Euro pro Monat.
Regelsatz ab 1.1.2020 | Veränderung gegenüber 2019 | Regel-bedarfsstufe | |
Alleinstehend/Alleinerziehend | 432 Euro | + 8 Euro | Regelbedarfsstufe 1 |
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften | 389 Euro | + 7 Euro | Regelbedarfsstufe 2 |
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen (bis Ende 2019) | 345 Euro | + 6 Euro | Regelbedarfsstufe 3 |
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern | 345 Euro | + 5 Euro | Regelbedarfsstufe 3 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 328 Euro | + 6 Euro | Regelbedarfsstufe 4 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 308 Euro | + 6 Euro | Regelbedarfsstufe 5 |
Kinder unter 6 Jahre | 250 Euro | + 5 Euro | Regelbedarfsstufe 6 |
Mehr Details zu den Regelungen auf den Seiten der Bundesregierung.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat bereits mehrfach gemeinsam mit Bündispartnern gefordert, die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze grundsätzlich zu ändern: „Die Hartz-IV-Regelsätze dürfen nicht länger aus dem Wenigen errechnet werden, das die untersten, einkommensschwächsten Haushalte ausgeben können. Die Regelsätze müssen sich am tatsächlichen Bedarf orientieren und ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe garantieren“, forderte DGB-Vorstand Annelie Buntenbach.
Das Bundesverfassungsgericht hat außerdem Anfang November 2019 entschieden, dass die Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfänger teilweise verfassungswidrig sind. In einer gemeinsamen Erklärung fordern der DGB und weitere Verbände deshalb, die bestehenden Sanktionsregelungen im Hartz-IV-System aufzuheben und ein menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung einzuführen. Der Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern im Diskussionspapier „Soziale Sicherheit statt Hartz IV“ zudem eine grundlegende Neuausrichtung der sozialen Absicherung bei Arbeitslosigkeit.
Zugfahren wird günstiger
Die Mehrwertsteuer für Fahrkarten im Fernverkehr sinkt 2020 von 19 auf 7 Prozent. Dadurch sollen Fahrkarten für den Fernverkehr etwa 10 Prozent billiger werden.