Das ändert sich 2023!

Neuerungen für Beschäftigte, Versicherte und Leistungsempfänger*innen
Auch 2023 gibt es Neuerungen, die Beschäftigte, Versicherte und Leistungsempfänger*innen betreffen. Höheres Kindergeld, steuerliche Absetzbarkeit des heimischen Arbeitsplatzes, Anhebung des Grundfreibetrags, volle Absetzbarkeit der Rentenbeiträge, Erhöhung des Wohngelds: Unterm Strich bringt das Jahr 2023 für viele mehr Geld. Die wichtigsten Änderungen hier im Überblick.
Pauschbeträge, Werbungskosten
Der Arbeitnehmerpauschbetrag (Werbungskostenpauschale) wird ab dem 1. Januar 2023 um 30 Euro erhöht. Beschäftigte können also ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege pauschal in Höhe von 1230 Euro geltend machen.
Der Sparerpauschbetrag steigt ab 2023 von 801 auf 1000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und von 1602 auf 2000 Euro für Ehe- und Lebenspartner.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt 2023 von 4008 auf 4260 Euro. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Betrag um 240 Euro für jedes weitere Kind.
Homeofficepauschale
Mit den Änderungen bei der Homeofficepauschale kommt der Gesetzgeber den Forderungen entgegen, die die DGB-Gewerkschaften schon zu Pandemiebeginn erhoben haben. So wird die Pauschale dauerhaft im Steuerrecht verankert und kann künftig bis zu 1260 Euro betragen, anstatt nur 600 Euro wie bisher. Pro Tag im Homeoffice können Steuerpflichtige ab 2023 also sechs Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Damit sind künftig 210 statt 120 Homeofficetage begünstigt.
Endlich bessergestellt werden künftig auch all jene, denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, zum Beispiel Beschäftigte im Außendienst, und alle, die ihren heimischen Arbeitsplatz wegen enger Wohnverhältnisse nicht von den Privaträumen abgrenzen können.
Während deren anteilige Wohn- und Betriebskosten bislang nicht anerkannt wurden, sollen sie künftig unabhängig von den zu Hause verbrachten Arbeitstagen 1260 Euro als Jahrespauschale geltend machen können.
Die Homeofficepauschale ist Bestandteil der Werbungskostenpauschale von 1230 Euro. Das heißt: Wer außer der Homeofficepauschale keine Werbungskosten hat oder auch mit weiteren Werbungskosten nicht die Grenze von 1230 Euro überschreitet, hat nichts von ihr.
Rentenbeiträge: voll von der Steuer absetzbar.
Ab 2023 können alle, die Steuern zahlen, ihre Rentenbeiträge voll als Sonderausgaben absetzen – zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Damit entlastet die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger und verhindert auch künftig die sogenannte Doppelbesteuerung der Renten.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – nur noch elektronisch
Ab Januar 2023 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier – bis auf wenige Ausnahmen – abgeschafft und durch ein elektronisches Verfahren abgelöst. Mit dem Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, müssen gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte ihr Attest nicht mehr dem Arbeitgeber schicken. Stattdessen stellen die Krankenkassen die entsprechenden Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch zur Verfügung und die Arbeitgeber rufen diese Daten dann ab.
Auch Krankenhäuser nehmen an diesem Verfahren teil. Nicht beteiligt sind bislang Ärzte im Ausland, Rehaeinrichtungen sowie Physio- und Psychotherapeuten. Die eAU gilt zudem nicht für Privatversicherte.
Aber Achtung: Beschäftigte müssen ihren Arbeitgeber nach wie vor über die festgestellte Arbeitsunfähigkeit unterrichten.
Sozialversicherung
Für die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung gelten für die Gebiete West und Ost unterschiedliche Werte: Im Westen steigt der Wert ab Januar 2023 auf 7300 Euro. Das Pendant Ost liegt bei 7100 Euro im Monat. Bis zu diesen Einkommensgrenzen müssen Beschäftigte Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt bundesweit und steigt auf 59 850 Euro jährlich beziehungsweise auf 4987,50 Euro monatlich. Auch die Versicherungspflichtgrenze, also die Grenze, bis zu der Beschäftigte gesetzlich versichert sein müssen, steigt 2023.
Lag sie 2022 bei 64 350 Euro im Jahr, liegt sie künftig bei jährlich 66 600 Euro (monatlich 5550 Euro). Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.
Der Krankenkassenbeitrag liegt bei 14,6 Prozent, der ermäßigte Beitragssatz bei 14 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt um 0,3 Prozent auf 1,6 Prozent.
Krankenkassen können einen individuellen Zusatzbeitrag erheben, wenn sie ihren Finanzbedarf durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht decken können. Die Höhe des kassenindividuellen Zusatzbeitrags legt jede Kasse selbst fest. Ob alle Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöhen, ist – Stand heute – nicht bekannt.
Aber Achtung: Gesetzliche Krankenkassen müssen ihre Mitglieder nicht mehr wie sonst schriftlich per Brief über die Beitragserhöhung informieren. Es reicht, wenn die Information zum Beispiel auf der Website der Krankenkasse oder in der Mitgliederzeitschrift erfolgt.
In der Arbeitslosenversicherung steigt der Beitragssatz ab 2023 von 2,4 auf 2,6 Prozent. Da die Beiträge jeweils zur Hälfte von Beschäftigten und Arbeitgebern getragen werden, kommt durch die Erhöhung auf beide eine höhere Beitragslast von jeweils 0,1 Prozentpunkten zu.
Mindestlöhne
Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit 1. Oktober 2022 bei 12 Euro brutto die Stunde.
Der Branchenmindestlohn für das Elektrohandwerk steigt im Januar auf 13,40 Euro und für Leiharbeit ab April 2023 auf 13 Euro die Stunde.
Mindestausbildungsvergütung
Wer sich ab 2023 für den Beruf seiner Wahl in Handwerk und Betrieb qualifiziert, erhält im ersten Ausbildungsjahr die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 620 Euro im Monat.
Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr gibt es dann Aufschläge. Der Auszubildende erhält 18,35 beziehungsweise 40 Prozent über dem Einstiegsbetrag des ersten Ausbildungsjahres. Die Mindestvergütung gilt für Auszubildende, die in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Beruf ausgebildet werden. Wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist, gilt die tarifvertraglich festgesetzte Höhe der Ausbildungsvergütung.
Ausbildungsfreibetrag steigt
Der Ausbildungsfreibetrag wird ab 2023 von 924 Euro auf 1.200 Euro je Kalenderjahr angehoben. Der Ausbildungsfreibetrag wird nur für Jugendliche gewährt, die volljährig sind, sich in Berufsausbildung befinden und nicht mehr zu Hause wohnen.
Kindergeld und Kinderzuschlag steigen
Das Kindergeld wird 2023 auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind angehoben. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat. Der Kinderzuschlag unterstützt Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen. Um die zusätzlichen Belastungen aufgrund der Inflation abzumildern, wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages ab dem 1. Januar 2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro monatlich angehoben.
Rentenerhöhung 2023
Ab dem 1. Juli 2023 könnten nach aktueller Schätzung die Renten West um 3,5 Prozent und die Renten Ost um 4,2 Prozent steigen. So steht es im Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 der Bundesregierung. Die Rentenerhöhung zum 1. Juli gilt stets für alle Altersrenten, für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, für gesetzliche Unfallrenten sowie für die Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse.
Bürgergeld ersetzt Hartz IV
Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld die bisherige Grundsicherung („Hartz IV“) ersetzen. Der Regelsatz des neuen Bürgergelds für alleinstehende Erwachsene soll monatlich 502 Euro betragen (statt bisher 449 Euro). Auch Lebenspartner*innen und Kinder sollen mehr Geld erhalten. Die Freibeträge auf Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro sollen auf 30 Prozent steigen. Zudem soll ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro bei Aufnahme von abschlussbezogenen Weiterbildungen eingeführt werden. Im 1. Jahr soll ein Vermögensfreibetrag von 40 000 Euro für einen Single und 15 000 Euro für jede weitere Person im Haushalt gelten.
Mehr Wohngeld für mehr Menschen
Das Wohngeld wird ab dem 1. Januar 2023 deutlich erhöht, und zwar um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat. Es soll auch deutlich mehr Menschen zur Verfügung stehen. Das neue Wohngeld soll etwa 2 Millionen Haushalten zugutekommen statt bisher rund 600.000. Ob man Wohngeldberechtigt ist und wie viel, hängt von Einkommen, Miete, Wohnort ab und ist individuell sehr unterschiedlich. Es muss ein Antrag bei der Kommune gestellt werden.
Das 49-Euro-Ticket kommt
Auf das 9-Euro-Ticket aus dem Sommer folgt nun das 49-Euro-Ticket: Anfang 2023 soll das bundesweite Deutschlandticket eingeführt werden. Für 49 Euro pro Monat können Sie damit alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs nutzen – egal wo im Land. Das Ticket soll als monatlich kündbares Abo angeboten werden.
(Unter Verwendung von Texten der Website des DGB und der IG Metall)