Das ändert sich zum 1. Juli

Zum 1. Juli 2020 treten neben der Senkung der Mehrwertsteuer auch im Arbeits- und Sozialrecht einige wichtige Änderungen in Kraft: Die Tests auf das Coronavirus werden ausgeweitet, die Lohnfortzahlung für Eltern verlängert, die ihre Kinder pandemiebedingt selbst betreuen müssen, die Rente und der Mindestlohn für Pflegeberufe steigen.
Mehrwertsteuer bis 31.12. gesenkt
Damit mehr Menschen eine mögliche Kaufentscheidung jetzt treffen sollen, um die Konjunktur zu stärken, werden die Mehrwertsteuersätze befristet gesenkt: von 19 auf 16 Prozent und von sieben auf fünf Prozent. Die reduzierten Sätze gelten vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020.
Mehr Tests auf Coronavirus
Eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die rückwirkend zum 14. Mai in Kraft getreten ist, sieht vor: Zukünftig sind Tests in größerem Umfang auch bei Personen möglich, die keine Krankheitsanzeichen haben. Bezahlt werden die Tests von den gesetzlichen Krankenkassen.
Damit sind künftig umfassende Tests möglich:
- in Schulen oder Kindertagesstätten, wenn dort ein Covid-19-Fall aufgetreten ist.
- in Pflegeheimen und bei Pflegediensten unabhängig von bestätigten Infektionen.
Zudem sollen grundsätzlich alle Patienten getestet werden, die in Krankenhäusern aufgenommen werden. Die Entscheidung, ob getestet wird, trifft der behandelnde Arzt bzw. das Gesundheitsamt.
Lohnfortzahlung bei Kita- und Schulschließung
Um berufstätige Eltern während der Corona-Pandemie noch mehr zu unterstützen, erhalten sie eine Entschädigung für Lohnausfälle bis zu 20 Wochen. Die Regelung gilt für Eltern, die Kinder im Alter bis zwölf Jahre betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Die Regelung tritt rückwirkend zum 30. März in Kraft. Rechtsgrundlage ist § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Gesetzliche Rente erhöht
Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung steigen zum 1. Juli in den alten Ländern um 3,45 Prozent und in den neuen Ländern um 4,20 Prozent. Möglich wird das Rentenplus durch steigend Löhne in den vergangenen Jahren.
Pflegemindestlohn wird angeglichen
Ab 1. Juli 2020 sollen die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte im Osten und im Westen in vier Schritten auf einheitlich 12,55 Euro pro Stunde steigen. Die Angleichung der regional unterschiedlichen Pflegemindestlöhne wird zum 1. September 2021 endgültig vollzogen. Den Stufenplan dafür hatte das Bundesarbeitsministerium (BMAS) schon im Januar mitgeteilt.
Ab dem 1. April 2021 soll für qualifizierte Pflegehilfskräfte im Osten ein Mindestlohn in Höhe von 12,20 Euro pro Stunde und im Westen in Höhe von 12,50 Euro pro Stunde eingeführt werden. Die Ost-West Angleichung soll zum 1. September 2021 auf einheitlich 12,50 Euro pro Stunde vollzogen werden. Ab 1. April 2022 soll der Mindestlohn für qualifizierte Pflegekräfte auf 13,20 Euro pro Stunde steigen.
Zum 1. Juli 2021 soll für Pflegefachkräfte ein einheitlicher Mindestlohn in Höhe von 15,00 Euro pro Stunde eingeführt werden. Ab 1. April 2022 soll der Mindestlohn für Pflegefachkräfte auf 15,40 Euro pro Stunde steigen.
Corona-Steuerhilfegesetz
Im Corona-Steuerhilfegesetz, das der Bundestag und der Bundesrat am 29. Juni 2020 als erstes zentrale Element des Konjunkturpakets beschlossen haben, sind weitere wichtige Regelungen für Arbeitnehmer*innen enthalten.
Kinderbonus für Familien
Familien erhalten einmalig einen Kinderbonus von 300 Euro je Kind. Das Kindergeld wird entsprechend aufgestockt. Der Kinderbonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Besserverdienende Haushalte müssen ihn mit dem Kinderfreibetrag verrechnen lassen.
Alleinerziehende stärken
Um die Einkommen von Alleinerziehenden zu stabilisieren, wird der Entlastungsbetrag in der Einkommensteuer für die Jahre 2020 und 2021 auf 4.000 Euro mehr als verdoppelt. Bisher beträgt er 1.908 Euro. Der Entlastungsbetrag ist als Freibetrag an verschiedene Voraussetzungen gekoppelt. Anspruchsteller*innen müssen mindestens mit einem Kind leben, für das sie einen Anspruch auf Kindergeld haben und für die kein Splittingtarif greift. Mit den Maßnahmen soll die Kaufkraft gestärkt werden.
Sozialversicherungsbeiträge gedeckelt
Die sogenannte Sozialgarantie 2021 legt die Sozialversicherungsbeiträge bis 2021 auf höchstens 40 Prozent fest. Höhere Finanzbedarfe des Bundes werden aus dem Bundeshaushalt gedeckt
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 25.6.2020