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Deine neuen Ansprüche auf mehr Zeit!

Der Druck aus den Betrieben von 1,5 Millionen Streikenden führte im Frühjahr 2018 zum respektablen Tarifabschluss in der Metalltarifrunde. Die IG Metall-Mitglieder haben sich zusätzlich zu den Einkommenserhöhungen neue Rechte auf mehr Zeit erstritten: die Wahloption 8 Tage frei und die verkürzte Vollzeit.

Verkürzte Vollzeit: Was ist das?

Ab 2019 haben IG Metall-Mitglieder einen tarifvertraglichen Anspruch auf verkürzte Vollzeit: Sie können ihre Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre auf bis zu 28 Stunden pro Woche verringern. Das Entgelt reduziert sich entsprechend. Danach haben sie ein Rückkehrrecht in ihre alte Arbeitszeit.

Voraussetzung für die Antragstellung beim Arbeitgeber: zwei Jahre Betriebszugehörigkeit und mindestens sechs Monate Vollzeitarbeit, bevor der Antrag gestellt wird. Der Arbeitgeber kann den Antrag auf verkürzte Vollzeit nur begründet ablehnen. Er kann sich dabei auf die Einhaltung einer Quote berufen.

Im Fall einer Ablehnung soll mit dem Betriebsrat nach einer Lösung gesucht werden. Der Arbeitgeber muss den/die Antragsteller/in rechtzeitig über seine Entscheidung informieren.

Wie geht das?

Nur IG Metall-Mitglieder haben einen Rechtsanspruch auf die Leistungen des Tarifvertrags. Sie müssen die verkürzte Vollzeit sechs Monate vor dem angestrebten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragen. Beginnen kann die verkürzte Vollzeit zum ersten Tag eines Quartals. Wer zum 30. September einen Antrag stellt, kann die verkürzte Vollzeit am 1. April beginnen.

Der Antrag muss enthalten:

  • die gewünschte Wochenarbeitszeit (weniger als 35 Stunden, mindestens aber 28 Stunden/Woche)
  • die gewünschte Dauer (6 bis 24 Monate)
  • die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit (pro Wochentag)

Wahloption:  8 Tage frei oder 27,5 % vom Monatsentgelt einmal pro Jahr als tarifliches Zusatzgeld

Was bedeutet das?

Wer in Schicht arbeitet, Kinder hat oder Angehörige pflegt, kann als IG Metall-Mitglied ab 2019 jährlich wählen: zwischen dem tariflichen Zusatzgeld (T-ZUG) und acht zusätzlich bezahlten freien Tagen.

Für diese Beschäftigten gilt’s:

3-Schicht und Nachtschicht
– Voraussetzung: Betriebszugehörigkeit fünf Jahre, letzte drei Jahre in Drei-Schicht oder Nachtschicht
– wiederholbar

Wechselschicht
– Voraussetzung in 2019: Betriebszugehörigkeit 15 Jahre, 10 Jahre in Schicht
– ab 2020: Betriebszugehörigkeit 7 Jahre, 5 Jahre in Schicht
– wiederholbar

Kind
– Voraussetzung: Betriebszugehörigkeit 2 Jahre
– 2 x pro Kind (bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres) im eigenen Haushalt

Pflegende
– Voraussetzung: Betriebszugehörigkeit 2 Jahre
– 2x pro zu pflegendem Angehörigen ersten Grades
– ab Pflegestufe 1

Akutpflegende
– Voraussetzung: Betriebszugehörigkeit 2 Jahre
– Ankündigungsfrist 10 Tage, freie Tage ab Folgemonat möglich
– im Anschluss an Pflegezeit nach § 2 Abs. 1 Pflege 7G

Arbeitgeber und Betriebsrat können vor Ort einzelne Regelungen des Tarifvertrags anpassen

Wie geht das?

Nur IG Metall-Mitglieder haben einen Rechtsanspruch auf die Leistungen des Tarifvertrags. Sie müssen ihren Antrag für die acht zusätzlichen freien Tage jährlich bis zum 31. Oktober für das Folgejahr stellen – am besten schriftlich. Bei der Akutpflege beträgt die Ankündigungsfrist nur 10 Tage. Gib eine Kopie des Antrags sicherheitshalber Deinem Betriebsrat!

So läufts im Betrieb

Arbeitgeber und Betriebsrat können im Betrieb einzelne Regelungen des Tarifvertrags anpassen: z.B. Fristen, Stichtage, Beginn der verkürzten Vollzeit, Ausweitung der Wahloption auf weitere Beschäftigte.

Weitere Informationen

Nähere Infos zu Anträgen und Umsetzung erhältst Du bei den IG Metall-Vertrauensleuten und Betriebsräten im Betrieb bzw. deiner IG Metall Geschäftsstelle in Gevelsberg, Witten und Wuppertal.

STARKES ERGEBNIS: STARKE IG METALL: MACH MIT!

Foto: 24-Stunden-Streik bei Dieckerhoff Guss in Gevelsberg Foto: Thomas Range

 

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