AktuellesArtikelTarife

Deutlich mehr Geld plus verkürzte Vollzeit

IG Metall und Metallarbeitgeber in Baden-Württemberg haben sich in der Nacht zu Dienstag auf einen Pilotabschluss geeinigt: Mehr Geld und ein Kompromiss in der umstrittenen Arbeitszeitfrage. Ermöglicht haben diesen Tarifabschluss, die „anderthalb Millionen MetallerInnen durch ihren massiven Druck aus den Betrieben mit normalen und ganztägigen Warnstreiks in den vergangenen Wochen“, so die Erste Bevollmächtigte Clarissa Bader. Die Erhöhung der Einkommen über 4,3 Prozent plus der Festbetrag und das tarifliche Zusatzgeld bringen für die Beschäftigten real mehr Geld im Portemonnaie.

Der Tarifvertrag, der noch auf die anderen Tarifbezirke übertragen werden muss, bringt zum 1. April 2018 eine Entgelterhöhung von 4,3 Prozent sowie eine Einmalzahlung von 100 Euro für die Monate Januar bis März 2018. Zudem erhalten alle Beschäftigten von Juli 2019 an jeweils einen einheitlichen Festbetrag von 400 Euro plus ein tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG) in Höhe von 27,5 Prozent ihres individuellen Monatsentgelts. Beide Komponenten wirken dauerhaft. Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. März 2020.

Ab 2019 können Beschäftigte zudem ihre Arbeitszeit für maximal 24 Monate auf bis zu 28 Wochenstunden absenken. Im Gegenzug zur Möglichkeit kürzer zu arbeiten, erhalten die Arbeitgeber Optionen, mehr Arbeitsverträge bis zu 40 Wochenstunden abzuschließen. Bei Überschreitung einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 35,9 Stunden erhält der Betriebsrat ein Widerspruchsrecht. »Damit können Betriebsräte den ausufernden Arbeitszeiten endlich wirksam einen Riegel vorschieben«, erklärte der baden-württembergische IG Metall-Verhandlungsführer Roman Zitzelsberger.

Beschäftigte mit Kindern bis 8 Jahren, zu pflegenden Angehörigen oder in Schichtarbeit können erstmals für 2019 wählen, ob sie statt des tariflichen Zusatzgelds 8 freie Tage haben möchten. Zwei Tage davon tragen die Arbeitgeber bei. Auszubildende erhalten künftig vor ihren Abschlussprüfungen zwei freie Tage zur Vorbereitung

Der Tarifabschluss in Baden-Württemberg im Detail:

Entgelt:

  • Die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen steigen im April 2018 um 4,3 Prozent
  • Für Januar bis März 2018 gibt es 100 Euro Einmalzahlung, Azubis erhalten 70 Euro
  • Der Festbetrag von 400 Euro wird spätestens im Juli 2019 fällig, Auszubildende erhalten
    200 Euro. Ab 2020 wird der Festbetrag tabellenwirksam und fließt in das Volumen des tariflichen Zusatzgelds ein.

Verkürzte Vollzeit:

  • Der Anspruch gilt ab 2019 für alle Vollzeit-Beschäftigten (mindestens 2 Jahre Betriebszugehörigkeit). Sie können ihre Arbeitszeit für mindestens 6 und maximal 24 Monate auf bis zu 28 Wochenstunden absenken. Eine Wiederholung ist möglich.
  • Für den Ausgleich der wegfallenden Arbeitszeit wurden entsprechende Flexibilisierungsinstrumente vereinbart. Solange 10 Prozent der Beschäftigten in verkürzter Vollzeit sind, muss der Arbeitgeber keine weiteren Anträge genehmigen.

Tarifliches Zusatzgeld/tarifliche Freistellungstage:

  • Das tarifliche Zusatzgeld von 27,5 Prozent eines Monatsentgelts bekommen alle Beschäftigten, es wird mit dem Festbetrag von 400 Euro erstmals im Juli 2019 ausbezahlt
  • Beschäftigte mit Kindern bis 8 Jahren, zu pflegenden Angehörigen und in belastenden Arbeitszeitsystemen wie Schichtarbeit können sich erstmals für 2019 alternativ für 8 tarifliche Freistellungstage statt des Zusatzgelds entscheiden
  • Anspruchsberechtigte Schicht: FürBeschäftigte, die in drei oder mehr Schichten oder in Nachtschicht arbeiten, gilt eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 5 Jahren, wovon 3 Schicht gearbeitet sein müssen. Für Wechselschicht-Beschäftigte gelten im ersten Jahr mindestens 15 Jahre Betriebszugehörigkeit und 10 Jahre Schichtbeschäftigung, ab 2020 sinken die Voraussetzungen auf 7 Jahre Betriebszugehörigkeit und 5 Jahre Schicht
  • Anspruchsberechtigte Pflege/Kind: Der Anspruch besteht erstmalig nach mindestens 2-jähriger Betriebszugehörigkeit. Propflegebedürftigem Angehörigen (mindestens Pflegestufe 1) und/oder pro Kind (bis Vollendung des 8. Lebensjahres) kann die Freistellung höchstens für zwei Jahre in Anspruch genommen werden
  • Der Anspruch, statt tariflichem Zusatzgeld freie Tage zu gewähren, kann durch freiwillige Betriebsvereinbarungauf den ganzen Betrieb, bestimmte Beschäftigtengruppen oder Abteilungen erweitert werden

Wie geht’s in NRW weiter?

Die Mitglieder der Großen Tarifkommission in Nordrhein-Westfalen beraten am Mittwoch, 07. Februar in der IG Metall Bildungsstätte Sprockhövel über den in Baden-Württemberg gefundenen Kompromiss. Am Freitag treffen sich dann die Tarifpartner in NRW, um über die Übernahme des Tarifabschlusses für die 700.000 Beschäftigten in der nordrhein-westfälischen Metallindustrie zu verhandeln.

Foto: Dieckerhoffer streikten 24 Stunden Foto: Thomas Range

 

 

Weitere Artikel

Back to top button
Close