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Ein schmutziger Waffendeal

Es war eine nachdenkliche Rechnung, die Wolfgang Räschke 2015 auf dem Gewerkschaftstag der IG Metall in Frankfurt a.M. aufmachte: »Jeder Diskutant hat sieben Minuten Redezeit und alle 14 Minuten stirbt ein Mensch durch eine Kugel aus den Läufen der süddeutschen Rüstungsschmiede Heckler & Koch in Oberndorf am Neckar.« (1) »Zwei Redner, ein Toter«, stellte der ehemalige IG Metall-Bevollmächtigte der Geschäftsstelle Salzgitter-Peine fest und forderte energisch ein »Verbot von Waffenexporten«.

Wie notwendig die Forderung des IG Metallers auch heute ist, belegte der Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht gegen H&K, der einen Einblick in die Verflechtung von Waffenindustrie und staatlichen Genehmigungsbehörden ermöglichte. Seit dem 15. Mai 2018 mussten sich sechs ehemalige H&K-Beschäftigte vor der 13. Großen Wirtschaftsstrafkammer verantworten. Gegen vier der Angeklagten lautete der Vorwurf »eines gewerbs- und bandenmäßigen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz sowie des vorsätzlichen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in besonders schweren Fällen«; beim ehemaligen Vertriebsleiter Wolfram M. beruhte die Anklage nur auf dem Vorwurf der Fahrlässigkeit.

Mitte Februar hat das Gericht das Urteil gesprochen: Zwei Angeklagte sind zu Bewährungsstrafen, eine frühere Mitarbeiterin zu 17 Monaten und ein ehemaliger Angestellter zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Drei weitere Angeklagte – zwei ehemalige Geschäftsführer und ein früherer Vertriebsleiter – wurden freigesprochen. Das Landgericht das Unternehmen verdonnerte das Unternehmen wegen Lieferung von Sturmgewehren in mexikanische Unruheprovinzen zu einem Bußgeld in Höhe von 3,7 Millionen Euro.

Die Anklageschrift bezieht sich auf insgesamt 16 Einzellieferungen von Gewehren und/oder Ersatzteilen nach Mexiko in den Jahren 2006-2009. Insgesamt wurden nach einer eigenen Auflistung von H&K 10.077 G36-Sturmgewehre nach Mexiko geliefert. 4.686 G36, zwei Maschinenpistolen vom Typ MP5 sowie Waffenzubehörteile im Gesamtwert von mehr als 4,1 Millionen Euro wurden in die mexikanischen Bundesstaaten Chihuahua, Guerrero, Jalisco und Chiapas geliefert, obwohl ein dortiger Endverbleib von der Bundesregierung in den Export-Genehmigungsverfahren nicht akzeptiert worden ist, da in diesen Regionen die Menschenrechte nicht sichergestellt waren.

Die blutigen Konsequenzen dieses »Mords«-Geschäfts zeigten sich Ende September 2014 als ein Bus mit Lehramtsstudenten in der Stadt Iguala im Bundesstaat Guerrero von der Polizei angegriffen wurde. (2) Sechs von ihnen wurden erschossen, 40 weitere verletzt und weitere 43 Studenten gelten – nachdem die Polizei sie an eine kriminelle Organisation übergeben hatte – bis heute als vermisst. Bei diesem Angriff sind H&K-Gewehre G36 zum Einsatz gekommen.

Das Auswärtige Amt in Berlin war ursprünglich wegen der miserablen Menschenrechtslage in den Bundesstaaten Chihuahua, Jalisco, Guerrero und Chiapas gegen den Export von G36 Gewehren nach Mexiko. Erst als in den vorgelegten Endverbleibserklärungen (EVE) diese Bundesstaaten ausgeschlossen wurden, wurden die Exporte genehmigt. Eine EVE ist ein staatlicher Kontrollmechanismus, der das Empfängerland dazu verpflichtet, die Regelungen und Bestimmungen des Herkunftslandes zu befolgen. Dazu zählt auch die Verpflichtung, keine aus Deutschland importierte Rüstungsgüter in Regionen weiter zu verschicken, für die es keine Ausfuhrgenehmigung gibt.

Dem Export-Antrag von H&K für Tragebügel und andere Teile war offenbar eine EVE für Chiapas beigefügt. Nachdem sich die deutschen Genehmigungsbehörden wunderten, warum G36-Zubehör in einen Bundesstaat gehen sollte, der gar keine G36 erhalten haben durfte, erklärten die Mexikaner schriftlich, dass es sich bei der Nennung von Chiapas um ein »administratives Versehen« gehandelt habe. Für dieses Schreiben haben H&K-Vertreter Formulierungshilfe geleistet, so ein angeklagter Ex-Geschäftsführer im Prozess. Tatsächlich wurden die EVEs mehrfach ausgetauscht und neue Versionen vorgelegt, bis keine »heiklen« Bundesstaaten mehr enthalten waren.

Im Zentrum der Verhandlungen stand die Frage, ob sich die beiden Angeklagten Ingo S. und Marianne B. die Genehmigungen erschlichen haben, weil sie den Genehmigungsbehörden wichtige Informationen vorenthielten. Die Begründung des Gerichts: Bei der ersten Lieferung von 2.020 G36-Gewehren im Jahr 2006 wurde eine Endverbleibserklärung beim Bundesausfuhr-amt vorgelegt, obwohl diese nicht rechtsgültig war – denn der zugrundeliegende Kaufvertrag war storniert worden.

Bei einem anderen Komplex könnte der Tatbestand des Erschleichens dadurch vorgelegen haben, dass EVEs vorgelegt wurden, von denen H&K-Beteiligte wussten, dass die mexikanischen Behörden gar nicht beabsichtigten, den angegebenen Endverbleib zu gewährleisten. Es waren die Ermittler des Zollkriminalamtes, die die Angeklagten mit ihren Zeugenaussagen schwer belastet haben: Diese hätten nicht nur von den Lieferungen in nicht genehmigte Bundesstaaten gewusst, sondern dies auch aktiv gefördert.

Für die Erteilung der Genehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz ist das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) zuständig.  Im Prozessverlauf wurde relativ schnell deutlich, wie sehr die BMWi-Sachbearbeiter darum bemüht waren, die Rüstungsexporte nach Mexiko zu ermöglichen. Statt ihrer Kontrollpflicht gerecht zu werden, haben sie sich kreativ damit auseinandergesetzt, wie die Waffenlieferungen genehmigungsfähig dargestellt werden konnten.

Der Angeklagte Peter B. schilderte dem Gericht schon am 2. Prozesstag, wie die Genehmigungs-behörden ihm den entscheidenden Tipp gegeben haben: »Wir würden vorschlagen, nehmen Sie das raus, dann geht das komplikationslos weiter.« Damit machten sich die Kontrollbehörden zu Gehilfen der deutschen Waffenindustrie bei diesem »schmutzigen Waffendeal«. Der zuständige Referatsleiter im Wirtschaftsministerium, Claus W., brachte es als Zeuge auf die einfache Formel: Sein Ministerium heiße »Ministerium für Wirtschaft« und habe dementsprechend »ein Interesse daran, dass dieser renommierte Hersteller … wirtschaftlich überleben kann«.

Die im Prozess gewonnenen Erkenntnisse offenbaren den wirklichen Nutzen der EVEs, dass der Kontrollmechanismus ein Papiertiger ist, und es endlich an der Zeit ist, sich vom Narrativ zu verabschieden, das da lautet: »Nirgendwo auf der Welt werden Waffenexporte besser kontrolliert als in Deutschland«. Politisch ist das Verfahren schon jetzt ein Erfolg, denn in dem Stuttgarter Prozess wurde deutlich, dass Waffenexporte nicht nur durch die Waffenschmieden, sondern auch durch das Bundeswirtschaftsministerium gefördert werden. Es grenzt an Zynismus, wenn der Zeuge aus diesem Ministerium am siebten Prozesstag vor Gericht forsch formulierte: »Fort ist fort. Wenn es erst mal über die deutsche Grenze ist, sind unsere Möglichkeiten eingeschränkt, nahezu nicht vorhanden.«

Der Prozess gegen den Waffenproduzenten H&K unterstreicht, wie wichtig eine breit angelegte Debatte in den Gewerkschaften und in der Öffentlichkeit über Rüstungsproduktion ist. Insgesamt werden in diesem Jahr für die Rüstung 43,3 Mrd. Euro ausgeben – 4,71 Mrd. mehr als 2018. Mit einem Zuwachs von 12,8% wächst der Rüstungsetat viermal so schnell wie der restliche Bundeshaushalt. In diesem Tempo soll es offenbar weitergehen: Das Feindbild der »aggressiven russischen Politik« liefert Bundeskanzlerin Merkel und der Oberbefehlshaberin Ursula von der Leyen den Vorwand, das »Zwei-Prozent-Ziel« der Nato weiter zu verfolgen, was Ausgaben von mehr als 80 Mrd. Euro bedeuten würde. Als Zwischenziel bis 2024 sollen die Militärausgaben 1,5% vom BIP erreichen; der Verteidigungsetat wird dann auf 60 Mrd. Euro steigen – ein Zuwachs gegenüber 2018 von 56%.

Angesichts der neuen Rüstungsoffensive und der neuerlichen Bedrohung durch Mittelstreckenraketen in Europa nach der Aufkündigung des INF-Vertrages durch die USA und Russland reicht es nicht aus, nur plakativ darauf zu verweisen, dass die DGB-Gewerkschaften Teil der Friedensbewegung sind. Angesichts der bedrohlichen Entwicklungen müssen die Delegierten des 24. Ordentlichen Gewerkschaftstages der IG Metall das 2015 in Frankfurt beschlossene Signal »Für Frieden und gegen Waffenexporte, für Abrüstung und Rüstungs-konversion« aufgreifen und in der Antragsdebatte im Oktober in Nürnberg deutliche Akzente gegen ein neues Wettrüsten in Europa setzen.

Mit dem INF-Vertrag von 1987 verpflichteten sich die USA und die damalige Sowjetunion, auf den Besitz und die Entwicklung von landgestützten Atomraketen von 500 bis 5500 km Reichweite zu verzichten. Dieses Abkommen trug wesentlich dazu bei, das atomare Wettrüsten zu begrenzen. Es bedarf deshalb des massiven Drucks breiter friedenspolitisch engagierter gesellschaftlicher Kräfte, um ein endgültiges Auslaufen des INF-Vertrages zu verhindern. Dazu ist es notwendig, dass Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Kräfte wieder stärker mit der Friedensbewegung kooperieren, um gemeinsam gegen eine neue nukleare Aufrüstungsspirale öffentlich sichtbar zu demonstrieren.

Wichtige Vorarbeiten können in diesen Wochen die ehrenamtlichen Funktionär*innen in den Delegiertenversammlungen der Geschäftsstellen der IG Metall vor Ort leisten, indem sie sich in Anträgen an den Gewerkschaftstag eindeutig für die Fortsetzung des INF-Vertrages positionieren, sich gegen das 2%-Ziel der NATO aussprechen sowie den Vorstand der IG Metall auffordern, den Appell der Friedensbewegung »Abrüsten statt Aufrüsten« zu unterstützen, damit die damit verbundene Unterschriftensammlung auch in den Betrieben und in der Organisation durchgeführt wird. Weiterhin ist es erforderlich, die 2015 in der IG Metall widerbelebte Debatte über Rüstungskonversion, d.h. die Umstellung militärischer auf zivile Produktion, voranzutreiben.

Artikel von Otto König, ehemaliger 1. Bevollmächtigter der IG Metall (Hattingen) und Richard Detje, Redakteur der Zeitschrift Sozialismus (Hamburg)

Anmerkungen
(1) Heckler & Koch wurde 1949 in der Schwarzwaldgemeinde Oberndorf gegründet und gehört mit rund 640 Beschäftigten heute zu den weltweit fünf größten Gewehr- und Pistolenherstellern. Die Mehrheit des Kapitals wird von dem Finanzinvestor Andreas Heeschen kontrolliert. Er soll über 54% der Aktien verfügen. H&K liefert weltweit Handfeuerwaffen und Gewehre: Z.B. das bekannte Sturmgewehr G3. Es gehört seit 1959 zur Standardausrüstung der Bundeswehrsoldaten. Die Bundesregierung genehmigte zwischen 1961 und 1981 den Verkauf des G3 in 80 Länder und Lizenzfertigungen in 15 Ländern. 1997 wurde das G3 durch das präzisere G36-Sturmgewehr abgelöst, das bis heute in der Bundeswehr zum Einsatz kommt. Ungeachtet der strikteren Waffenkontrollgesetze hat auch das G36 seinen Weg in die Hände vieler kriegsführender Parteien weltweit gefunden. Eingesetzt wird es u.a. in Ägypten, in der libyschen Armee, bei den kurdischen Peschmergakämpfern im Nordirak oder von Armee und Polizei in Saudi-Arabien.
(2) Vgl. Otto König/Richard Detje: Die Verschwundenen von Ayotzinapa/Mexiko. »Wir wollen sie lebend zurück«, SozialismusAktuell.de 24.11.2014.
(3) Vgl. Jan van Aken: Der Heckler & Koch-Prozess: Eine Zusammenfassung, Rosa Luxemburg, Januar 2019.

Foto:No Compromise in Mexico“ – Artworks by Haubi Haubner

 

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