„Einfach nur schäbig!“
Einfach nur schäbig – so könnte man die wirre Debatte um das Kindergeld für Ausländer*innen in den letzten Wochen bezeichnen, wäre sie in ihrer Auswirkung nicht so brandgefährlich. Denn was einige Ruhrgebietsoberbürgermeister überwiegend mit SPD-Parteibuch im Verein mit dem Städtetag vom Zaun brachen, unterstützt von Unionspolitikern die Stammtischparolen absondern wie „die plündern unsere Sozialkassen“ und vom Porsche-Fahrer und FDP-Chef Christian Lindner, ist faktisch ein Unterstützungsprogramm für die rassistische und ausländerfeindliche Politik der AfD.
Allein der Verdacht, dass in einzelnen deutschen Großstädten Menschen ausländischer Staatsangehörigkeit zu Unrecht Kindergeld bezogen hätten, löste hysterische Medienberichte aus – das für seine Kampagnen gegen Migranten und Hartz IV-Empfänger*innen bekannte Boulevardblatt titelte:: „Bulgarische Familien berichten in BILD – So leben wir vom deutschen Kindergeld“
Munter wurde durcheinandergemischt: unrechtmäßiger Bezug von Kindergeld mit der alten Leier von der „Einwanderung in die Sozialsysteme“, ergänzt um die seit Jahren von der Bundesregierung erhobene Forderung, Kindergeld für im Ausland lebende Kinder kürzen zu können, was nach EU-Recht nicht geht.
Erst Rufmord – dann die Recherche!
Eine sachliche Berichterstattung war kaum wahrzunehmen. Die Artikel der Redakteure entstanden nach dem Prinzip: Erst der Rufmord – dann die Recherche. So fehlte fast durchgängig die Aufklärung darüber, dass bis auf wenige gerechtfertigte Ausnahmen, der Bezug von Kindergeld stets die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland zur Voraussetzung hat. Kein Wort darüber, dass ein in Deutschland lebender, aber nicht erwerbstätiger Elternteil, hier keinen Anspruch auf Kindergeld für sein in der Heimat beim anderen Elternteil lebendes Kind hat.
Hier noch ein Blick auf die Statistik: Die in Deutschland lebenden Bulgaren und Rumänen sind überwiegend (mittel- und hoch-) qualifizierte Fachkräfte wie beispielsweise Krankenschwestern, Ärzte, Facharbeiter und Ingenieure. Von Armutszuwanderung kann keine Rede sein. Das Gros der zugewanderten rumänischen und bulgarischen Staatsangehörigen ist sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt. Doch solche Fakten sind nicht gefragt. Für die Rechten ist nur wichtig, dass sich in vielen Köpfen festsetzt, dass der deutsche Steuerzahler von Nichtdeutschen ausgenutzt werde.
Keine neuen Gesetze nötig
Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Wenn Migranten das deutsche Sozialsystem missbrauchen (oder sich dazu hergeben, Missbrauch mitzumachen) oder wenn die reiche Elite in unserem Land den Staat um Steuern betrügt, dann müssen Kindergeldkassen, Kommunen, Steuerbehörden und Justiz den Betrugsvorwürfen nachgehen und Gesetzesverstöße im gegebenen Fall ahnden.
Doch dafür braucht es keine neuen Gesetze, sondern handlungsfähige und mit ausreichend Personal ausgestattete Behörden. Stattdessen fordern nun einige Politiker und Journalisten Gesetzesverschärfungen, durch die viele Steuerpflichtige zu Unrecht abgestraft würden, wenn die Kinder im Ausland leben. Demnach sollen Zahlungen für im Ausland lebende Kinder künftig nur noch gestaffelt nach der Höhe der dortigen Lebenshaltungskosten erfolgen.
Höhere Ausgaben für Besuche und Unterkunft
Dabei wird ignoriert, dass auch der Kontakt der Eltern zu ihren Kindern deren gutes Recht ist. Gerade für Bauarbeiter und Pflegekräfte aus den osteuropäischen Ländern sind die Herausforderungen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besonders hoch. So fallen beispielweise häufig mehr Kosten an, um die Kinder zu besuchen oder um diese nach Deutschland zu Besuch kommen zu lassen. Fazit: Von Gesetzes wegen gibt es beim Kindergeld keine Ungerechtigkeit zwischen deutschen und anderen europäischen Bürgern, die hier leben und arbeiten.
Kinderfreibetrag sorgt für Ungerechtigkeit
Dringender steuerrechtlicher Handlungsbedarf besteht vielmehr bei der – je nach Einkommenshöhe der Eltern – sehr unterschiedlichen Behandlung von Kindern. Zahlen des Bundesfinanzministeriums für das Jahr 2016 zeigen, dass verheiratete Alleinverdiener mit einem Kind bei Bruttolöhnen bis ca. 70.000 Euro ausschließlich Kindergeld in Höhe von 190 Euro pro Monat erhielten. Wer mehr verdiente, profitierte darüber hinaus von einer Zusatzentlastung durch den Kinderfreibetrag. Dadurch erhielt ein Spitzenverdiener mit einem Kind und einem Jahresbrutto von 150.000 Euro eine zusätzliche Entlastung von rund 64 Euro pro Monat.
Quelle: BMF-Datensammlung zur Steuerpolitik 2016/ 2017; DGB
Mehr Kindergeld für alle
Diese Ungerechtigkeit muss beendet werden. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein. Deshalb sollte der Kinderfreibetrag abgeschafft und das dadurch eingesparte Geld auf ein für alle gleichmäßig erhöhtes Kindergeld umgelegt werden. Zusammen mit der von der Bundesregierung geplanten Anhebung des Kindergeldes um 10 Euro ab Mitte des kommenden Jahres ließe sich so sogar eine Anhebung um mindestens 30 Euro pro Kind und Monat finanzieren. Statt ausländerfeindliche Vorurteile zu nähren, muss sich die Politik endlich um mehr soziale Gerechtigkeit für Familien mit Kindern kümmern!
(Unter Verwendung des DGB-Klartext 27/2018 „Wo beim Kindergeld tatsächlich“)