Arbeitswelt

Erbittertes Ringen: Mindestlohn steigt in vier Stufen auf 10,45 Euro

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Bis zum Schluss wurde erbittert um die Erhöhung der Mindestlöhne gerungen. Anfangs lagen die Positionen der „Sozialpartner“ in der paritätisch besetzten Mindestlohn-Kommission weit auseinander. Vom Zwölf-Euro-Ziel, das die Gewerkschaften vehement angepeilt hatten, blieb die Kommission weit entfernt – zu groß war der Widerstand der Arbeitgeber. Die wirtschaftsnahen Ökonomen und Arbeitgebervertreter hatten sich die Corona-Krise nutzend für eine Deckelung bzw. eine Senkung des Mindestlohns ausgesprochen.

Doch der Mindestlohn steigt, wenn auch langsamer als von den Gewerkschaften und ihren Mitgliedern erhofft. Die Kommission verständigte sich darauf, den Mindestlohn in vier Schritten alle sechs Monate bis zum 31.12.2022 zu erhöhen. In einem ersten Schritt steigt der Mindestlohn ab dem 1.01.2021 auf 9,50 Euro, zum 1.07.21 folgen 9,60 Euro, zum 1.01.22 dann 9,82 Euro und zum 1.07.22 schließlich 10,45 Euro. Somit steigt der Mindestlohn in den nächsten beiden Jahren insgesamt um 11,8 Prozent.

Bei aller Kritik, ist positiv anzumerken: Das prozentuale Gesamtvolumen von knapp 12 Prozent liegt deutlich über der Tarifentwicklung der vergangenen zwei Jahre, die als Orientierungsgrundlage für die Kommission diente. Das beratende Gremium weicht damit stärker als in den beiden vorausgegangenen Beschlüssen von der strikten nachlaufenden Tariforientierung nach oben ab. Fakt ist jedoch: Auch wenn der Mindestlohn in vier Trippelschritten von derzeit 9,35 Euro auf 10,45 Euro steigt, bleibt er noch lange nahe an der Armuts(risiko)schwelle.

Aus Sicht der Gewerkschaften und vor allem der Beschäftigten ist das Ergebnis nur ein Teilerfolg. Diejenigen, die einen Stufenplan erwartet hatten, der am Ende die 12 Euro als gesetzlichen Mindestlohn festschreibt, sind zu Recht enttäuscht. Zumal im Laufe des vergangenen Jahres sich die Stimmen häuften, die diese Zielsetzung unterstützten. Gerade während der Corona-Krise wurden die niedrigen Verdienste in einigen „systemrelevanten“ Berufen massiv kritisiert und nach einer durchgreifenden Aufwertung gerufen.

Die Gegner einer Erhöhung der Mindestlöhne argumentierten, so gebe es keine Chance für eine schnelle Konjunkturbelebung nach der Pandemie, war zu hören. Welch ein Unsin. Denn höhere Mindestlöhne tragen zu einem Konjunkturimpuls bei, weil durch ihn die Massenkaufkraft gestärkt wird. So wiesen vor allem die Wirtschaftsinstitute der Böckler-Stiftung, WSI und IMK, daraufhin, dass mit der Anhebung der Mindestlöhne die private Nachfrage in der Corona-Krise stabilisiert werde. Mittelfristig sei eine Anhebung auf einen Wert von 60 Prozent des Medianlohns notwendig. Damit ließe sich eine nachhaltige Reduzierung des Niedriglohnsektors und die Etablierung existenzsichernder Löhne erreichen. Dies habe gesamtwirtschaftlich positive Effekte.

Der Vorschlag der Kommission muss noch durch eine Verordnung der Bundesregierung für rechtskräftig erklärt werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kündigte anlässlich des Beschlusses der Mindestlohn-Kommission eine Weiterentwicklung des Mindestlohngesetzes an, die eine stärkere Anhebung des Mindestlohnes ermöglichen soll, um so den Abstand zu den Durchschnittslöhnen zu verringern: Zu diesem Zweck will er neben der Tarifentwicklung eine „zweite Leitplanke“ in das Gesetz einziehen, die den Schutz der Beschäftigten vor unzureichender Entlohnung stärker in den Fokus nimmt.

Es ist längst „Zeit für zwölf“. Um nach 45jähriger Vollzeitberufstätigkeit eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu gewährleisten, müsste der Stundenlohn nach Regierungsangaben 12,63 Euro betragen. „In einem so reichen Land wie der Bundesrepublik darf der Mindest- kein Armutslohn bleiben“, so der Kölner Politikwissenschaftler und Armutsforscher Christoph Butterwegge. Deshalb muss mit Niedriglöhnen und Lohndumping – das zeigen nicht zuletzt die aktuellen Skandale in deutschen Schlachthöfen –endlich Schluss sein. Niedriglöhne sind kein Sachzwang – sie zu beenden, ist eine Frage des politischen Willens.

Fakt ist: Mindestlöhne können lediglich eine untere Haltelinie sein. Gute und möglichst umfassend geltende Tarifverträge bleiben für die Beschäftigten das wichtigste Instrument zur Regelung von Lohn- und Arbeitsbedingungen. Die Tarifbindung muss deshalb wieder deutlich gestärkt werden. Entscheidend sind Organisationsmacht und Durchsetzungskraft der Gewerkschaften in den Betrieben, um die Tarifflucht der Arbeitgeber verhindern, die Tarifbindung erhöhen und akzeptable Tarifverträge abschließen zu können.

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