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Gesamtmetall fordert Abbau von Schutzgesetzen und Tarifrechten

Während die Wirtschaft nach den Corona-Lockerungen langsam wieder hochfährt, verharrt die Metall- und Elektroindustrie sowie die Stahlindustrie noch im Krisenmodus. In den Branchen Maschinen- und Anlagenbau schlagen die Auftragseinbrüche erst jetzt richtig durch.

Dies zeigt eine bundesweite Umfrage der IG Metall in den Betrieben: Sieben von zehn Betrieben fahren Kurzarbeit, Tendenz immer noch steigend, da die Auftragslage kritisch bleibt. Bei 17 Prozent der Betriebe ist der Auftragseingang völlig abgebrochen, bei über 50 Prozent auf Krisenniveau.  Auch jene Betriebe, die Aufträge haben, kommen nur schwer in Gang, weil die Lieferketten bei mehr als jedem zweiten Betrieb gestört bis akut gefährdet sind.

Das hat finanzielle Auswirkungen: Fast jeder zehnte Betrieb hat aktuell Liquiditätsengpässe, jeder siebte (14,1 Prozent) erwartet für die kommenden vier bis sechs Wochen, dass das verfügbare Geld knapp wird. Am größten sind die Sorgen in der Stahlindustrie (21,7 Prozent) und in der Metallerzeugung (19,4 Prozent), wo bereits jeder fünfte Betrieb Liquiditätssorgen hat. Das geht in vielen Betrieben mit einem erhöhten Insolvenzrisiko einher, hiervon betroffen sind vor allem kleine und mittelständische Betriebe mit weniger als 200 Beschäftigten. „Über 80.000 Beschäftigte in 270 Betrieben sind in hoher oder akuter Insolvenzgefahr. Und diese Zahlen steigen“, sagte IG-Metall-Chef Jörg Hofmann dem Tagesspiegel.

Deshalb sind auch in den kommenden Wochen weiterhin alle Anstrengungen notwendig, um Beschäftigung zu sichern. Nach wie vor gibt es umfangreiche Möglichkeiten, Überkapazitäten durch Kurzarbeit und andere Maßnahmen auch für längere Zeiträume zu kompensieren. Deshalb erteilt die IG Metall Bestrebungen durch Personalabbau die Krise bewältigen zu wollen, eine klare Absage. Diese klare Ansage ist notwendig, da sich bereits jetzt abzeichnet, dass Arbeitgeberverbände und nicht wenige ihrer Mitglieder die Krise als Rückenwind für den Abbau von Beschäftigung, das Schleifen von Arbeitnehmerrechten, das Unterlaufen von Tarifverträgen und für die Missachtung von Mitbestimmung begreifen

Unser Ziel muss es sein, gestärkt aus der Krise hervorzugehen“, formuliert der Metall-Arbeitgeberband Gesamtmetall einleitend zu seinen „Vorschlägen für die 2. und 3. Phase der Corona-Krise“  (1) blumig, um jedoch gleichzeitig zu offenbaren, dass die Pandemie schamlos ausgenutzt werden soll, um geltende betriebsverfassungsrechtliche Regelungen und Tarifbestimmungen einzuschränken oder auszuhebeln.

Der Verband stellt dar, dass die Kurzarbeit nicht mehr ausreiche, und es deshalb Insolvenzen und vermehrt Arbeitslosigkeit geben werde. Deshalb müsse das Kündigungsschutzgesetz überarbeitet werden, um die „dringend notwendige Rechtssicherheit bei Verfahren von Massenentlassungen wiederherzustellen“, heißt es in dem Forderungskatalog. Um „das hohe Beschäftigungsniveau wieder zu erreichen“, bräuchten die Betriebe „Anpassungen“, so dürfe das „Befristungsrecht nicht eingeschränkt, sondern erleichtert werden.“ Insbesondere die sachgrundlose Befristung habe sich für einen schnellen Aufbau der Beschäftigung in Nachkrisenzeiten bewährt. Die Mitbestimmung der Betriebsräte bei personellen Einzelmaßnahmen soll beschnitten werden, einschließlich „erleichterter Möglichkeiten zum rechtssicheren Drittpersonaleinsatz im Rahmen von Werkverträgen und der Arbeitnehmerüberlassung“. Im Klartext: Die prekäre Beschäftigung soll noch mehr ausgeweitet werden.

Nach Auffassung von Gesamtmetall muss insbesondere auf eine Ausweitung der Mitbestimmung über den Hebel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes verzichtet werden. Nötig seien „größere Spielräume“ statt „übertriebener Gründlichkeit oder Perfektionismus“. Schließlich seien Industriebetriebe weder Labore noch Krankenhäuser. „Das Virus ist Teil des allgemeinen Lebensrisikos und keine originär arbeitsbedingte Gefährdung«, behauptet Gesamtmetall. Der Fleischbaron Tönnies aus Rheda-Wiedenbrück wird es dankbar zur Kenntnis nehmen.

Das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG müsse auf seinen Kern beschränkt bleiben und dürfe nicht als „Supermitbestimmungsrecht“ bei anderen Themen wie etwa der Arbeitszeit, dem mobilen Arbeiten, dem Homeoffice oder der Personalbemessung zur Anwendung kommen. Stattdessen sei eine Beschleunigung der Verfahren nach § 87 BetrVG erforderlich, etwa bei Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit, bei der Gefährdungsbeurteilung und beim Gesundheitsschutz. Die jüngst beschlossenen, aber zunächst befristeten virtuellen Beratungs- und Beschlussmöglichkeiten sollen unbefristet gelten.

Die Corona-Krise habe „bewiesen, so die Metallarbeitgeber, dass ein Festhalten an starren Arbeitszeiten nicht im Sinne von Unternehmen und Beschäftigten sei: Wichtiger sei, „die Arbeitszeit für alle richtig zu flexibilisieren“, sprich auszuweiten, durch „unkonditionierte Öffnungsklauseln für die Tarifvertragsparteien“, „passgenaue Modelle der Ruhezeit“ und „Beschleunigung bei Arbeitszeitverlängerung oder -verkürzung“.

Das „marktradikale Gesicht von Gesamtmetall offenbart sich endgültig bei ihren Vorschlägen für ein gesellschaftliches „Belastungsmoratorium“. Auf den Punkt gebracht: Grundrente, 48-Prozent-Haltelinie beim Rentenniveau, Einführung einer Vermögens- oder Verschärfung der Erbschaftssteuer dürfen durch die Bundesregierung nicht weiter verfolgt werden. Die „abschlagsfeie Rente mit 63“ sei zu teuer, inhaltlich verfehlt und entziehe den Unternehmen wichtige Fachkräfte, deshalb müsse sie vorzeitig beendet werden. Gleiches gelte für die „Mütterrenten I und II“. Die Wiedereinführung der „Parität bei den Krankenversicherungsbeiträgen“ müsse rüchgängig gemacht werden, denn sie sei „falsch gewesen“, da sie den Unternehmen dringend benötigte Liquidität entziehe. 

Mit solchen Forderungen setzen die Arbeitgeber die „Axt an den Sozialstaat“ an und stellen den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Frage gestellt. Die Umsetzung dieser Vorschläge würde die Krise und die negativen Folgen für die Beschäftigten verschlimmern. Dagegen gilt es, sich entschieden zur Wehr zu setzen. Arbeitgeber, die darauf setzen, im Windschatten der Corona-Krise sozialen Kahlschlag voranzutreiben, müssen wissen, dass sie sich damit Ärger ins Haus holen. Nicht die Gier nach Profit, sondern Solidarität hat Vorrang. Es liegt an jedem Einzelnen, ob wir auch in der Krise unsere Stärke erhalten und ausbauen, um gemeinsam eine lebenswerte Zukunft zu gestalten.

(1) Gesamtmetall „Wiederhochfahren und Wiederherstellung – Vorschläge für die 2. und 3. Phase der Corona-Krise“, Berlin Mai 2020

 

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