AktuellesArtikelPolitisches

Gewerkschafter*innen ermordet

Bericht des IGB:Globaler Rechtsindex 2020“

Kolumbien gehört nach wie vor zu den Ländern, in denen die schlimmsten Menschenrechts- und Gewerkschaftsrechtsverletzungen begangen werden. Zwischen Januar 2019 und März 2020 wurden 14 führende Gewerkschafter*innen ermordet. Darüber hinaus wurden vier Mordversuche, ein Fall von Zwangsverschleppung und 198 Fälle von Morddrohungen dokumentiert. Die am stärksten betroffenen Gewerkschaftssektoren waren das Bildungs- und das Transportwesen, der Bergbau und die Energiewirtschaft.

In Brasilen wurde der Vorsitzende der Landarbeitergewerkschaft von Rio Maria und einer der Amtsträger des Gewerkschaftsbundes „Central de Trabalhadores do Brasil“, Carlos Cabral Pereira, von zwei Unbekannten auf einem Motorrad in der Nähe seiner Wohnung angeschossen. Der in der Region hoch angesehene Gewerkschafter, der sich für den Zugang zum Land für Landarbeiter eingesetzt hatte, starb auf dem Weg ins Krankenhaus.

Zwei Beispiele von vielen, die der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) in seinem aktuellen „Global Rights Index 2020“ (ituc_globalrightsindex_2020_de) aufführt. In neun Ländern wurden Arbeitnehmer*innen u.a. bei Gewerkschaftsprotesten getötet: Bolivien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Ecuador, Honduras, Irak, Philippinen und Südafrika.

Die Situation in diesen Ländern wird dadurch verschärft, dass die Behörden nicht das Geringste unternehmen, um diese Verbrechen zu untersuchen und zu ahnden, so dass Gewerkschafter*innen und ihre Familien schutz- und hilflos dastehen.

Der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) vertritt 200 Millionen Mitglieder von 332 Mitgliedsorganisationen in 163 Ländern und Territorien. Gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen organisiert der IGB Kampagnen für die universelle Achtung der Gewerkschaftsrechte, wie sie in den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) verankert sind. Dazu gehört auch die Erstellung des „Globalen Rechtsindex“, in dem Verletzungen international anerkannter Arbeitnehmer*innenrechte durch Regierungen und Arbeitgeber*innen dokumentiert werden.

Der aktuelle „Globale Rechtsindex“ belegt, dass die Verletzungen der Arbeitnehmer*innenrechte weltweit zunehmen. Es sei ein Trend zu beobachten, der darauf abziele, die Arbeitnehmer*innenrechte dadurch zu beschränken, dass der Tarifprozess untergraben, das Streikrecht verweigert und Beschäftigten ein Gewerkschaftsbeitritt vorenthalten wird. Die Angriffe auf die Rechte der abhängig Beschäftigten haben laut des „IGB Global Rights Index“ historische Höchststände erreicht.

Etwa drei Viertel der Länder weltweit verletzen das Streikrecht, die kollektiven Tarifverhandlungen, verhindern die Gründung und den Beitritt zu einer Gewerkschaft. Nahost/Nordafrika ist zum siebten Mal in Folge in Sachen Arbeitnehmer*innenvertretung und Gewerkschaftsrechte für arbeitende Menschen die rückschrittlichste Region der Welt. Die Region wird erschüttert von Konflikten und einem Zusammenbruch der Rechtsstaatlichkeit, so dass grundlegende Arbeitnehmer*innenrechte in Ländern wie Palästina, Syrien, Jemen und Libyen nicht garantiert werden können. Viele Länder im Nahen Osten sind nach wie vor in großem Umfang vom „Kafala-System“, einem System moderner Sklaverei, abhängig und schließen Wanderarbeitskräfte, die große Mehrheit der Erwerbsbevölkerung, weiter vom Recht auf Vereinigungsfreiheit und auf Tarifverhandlungen aus.

Der IGB erstellte erneut eine Rangliste der zehn gefährlichsten Länder für abhängig Beschäftigte. Dazu zählen: Bangladesch, Brasilien, Honduras, Kolumbien, Myanmar, die Philippinen, Simbabwe, Türkei und Weißrussland. So zählt die Türkei zu den gewerkschaftsfeindlichsten Ländern der Welt. Seit dem „sogenannten“ Putschversuch 2016 hat die türkische Regierung die bürgerlichen Freiheiten stark eingeschränkt und geht hart gegen unabhängige Gewerkschaften vor. Gewerkschaftsgründungen werden dadurch erschwert. In dem die Arbeitgeber*innen gezielt „gewerkschaftsfeindliche Taktiken“ anwenden, um Gewerkschaftsorganisator*innen entlassen zu können. Führende Gewerkschafter*innen werden systematisch ins Visier der Sicherheitsbehörden genommen.

Die Corona-Pandemie hat die Arbeits- und Lebensbedingungen für viele Arbeitnehmer*innen zusätzlich verschlechtert. Regierungen und Arbeitgeber*innen nutzten die Pandemie, um Beschäftigte, die wichtige Informationen über die Verbreitung des Virus am Arbeitsplatz offengelegt hatten, zu entlassen. Die Überwachung der Beschäftigten wurde intensiviert, das Recht auf Privatsphäre untergraben und die Rede- und Versammlungsfreiheit weiter eingeschränkt. Dies alles geschah, während „die Arbeitnehmer*innen und ihre Gewerkschaften an vorderster Front standen und wesentliche Arbeit geleistet haben, um die Wirtschaft am Funktionieren zu halten“, sagte IGB-Generalsekretärin Sharan Burrow.

Der Bericht kommt unter anderem zu folgenden gravierenden Ergebnissen:

  • 87 Prozent der Länder (123 von 144) haben das Streikrecht verletzt: Streiks und Demonstrationen wurden in Weißrussland, Guinea, Senegal und Togo verboten und in Bolivien, Chile und Ecuador extrem brutal geahndet. In Iran und Irak wurden bei Protesten Massenverhaftungen vorgenommen.
  • 79 Prozent der Länder (115 von 144) haben das Tarifverhandlungsrecht verletzt: Ägypten und Honduras haben Maßnahmen ergriffen, um das Recht auf Tarifverhandlungen durch Hindernisse bei der Zulassung von Gewerkschaften und die Entlassung von Arbeitnehmervertreter*innen zu umgehen
  • 74 Prozent der Länder (106 von 144) haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen: Im Sudan wurden sämtliche Gewerkschaften und Vereinigungen aufgelöst, und in Bangladesch wurden von den 1.104 Anträgen auf die Zulassung von Gewerkschaften, die zwischen 2010 und 2019 geprüft wurden, 46 Prozent vom Arbeitsministerium abgelehnt.
  • Die Zahl der Länder, in denen die Zulassung von Gewerkschaften behindert wurde, hat sich von 89 im Jahr 2020 auf 109 im Jahr 2021 erhöht.
  • In 72% der Länder (103 von 144) hatten Beschäftigte keinen oder eingeschränkten Zugang zur Justiz.
  • Die Zahl der Länder, in denen die Redefreiheit verweigert oder eingeschränkt wurde, hat sich von 56 im Jahr 2020 auf 64 im Jahr 2021 erhöht.
  • In 51 Ländern waren Beschäftigte Gewalt ausgesetzt.
  • In 68 Ländern wurden Beschäftigte willkürlich verhaftet und inhaftiert, darunter hochrangige Gewerkschafter*innen in Indonesien, Korea und der Türkei.

Ein weiterer in 2020 festgestellter skandalöser Trend besteht darin, führende Vertreter*innen von Gewerkschaften durch staatliche Stellen überwachen zu lassen, mit dem Ziel Angst zu schüren und unabhängige Gewerkschaften und deren Mitglieder unter Druck zu setzen. In Chile wurde das Computersystem der Militärpolizei Carabineros de Chile im Oktober 2019 gehackt und damit offengelegt, dass die Sicherheitsbehörden Arbeitnehmer*innenorganisationen systematisch beobachtet und überwacht haben. Unter den Dokumenten befanden sich detaillierte Berichte über Aktivitäten der Gewerkschaftsbewegung wie rechtmäßige Streiks in Unternehmen und Tarifverhandlungen sowie über die Erstellung von Profilen verschiedener führender Gewerkschafter*innen. Betroffen war beispielsweise Bárbara Figueroa, die Präsidentin des Gewerkschaftsbundes Central Unitaria de Trabajadores (CUT-Chile).

Der Bericht zitiert weiterhin mehrere „Verletzungen des Rechts auf Privatsphäre“ durch die Arbeitgeber*innen bei Amazon, Facebook und Google sowie „Gewerkschafts-Busting“ bei den Fahrdienst-Vermittlern Uber und Lyft sowie dem Lieferdienst Doordash in den USA. Die Überwachung der Lager von Amazon und damit der Beschäftigten auch in Europa entwickelte sich zu einem globalen Skandal.

Was den Schutz der Gewerkschaftsrechte betrifft, schneiden die europäischen Staaten Im „Global Rights Index“ am besten ab, obwohl der aktuelle Bericht eine zunehmende Verschlechterung der Rechtslage auch in einem Teil dieser Länder konstatiert. In Frankreich wurden die Massenproteste gegen die Rentenreform Ende 2019 und 2020 gewaltsam von der Polizei nieder geknüppelt. Viele Teilnehmer*innen wurden willkürlich verhaftet und in Gewahrsam genommen. Mehrere Büros der Gewerkschaft CFDT in Paris und Dijon wurden im Dezember 2019 und im Januar 2020 von maskierten Männern durchsucht und verwüstet.

In den Niederlanden gab ein Gericht dem Antrag der Fluggesellschaft EasyJet im Zusammenhang mit einem Tarifkonflikt mit der Betriebsgewerkschaft statt und ließ eine längere Ankündigungsfrist für einen Streik zu. Diese Verzögerung nutzte EasyJet, um 14 Piloten aus Belgien zu holen, die die 15 streikenden niederländischen Piloten ersetzen und ihre Flüge übernehmen sollten.

Der Kassationshof in Belgien bestätigte die Verurteilung von Bruno Verlaeckt, des Vorsitzenden des ABVV/FGTB-Industrieverbandes Algemene Centrale in Antwerpen, wegen „böswilliger Verkehrsbehinderung“ während eines Generalstreiks. Obwohl ihm keine individuelle Handlungen nachgewiesen werden konnte, machte das Gericht Verlaeckt allein wegen seiner Rolle als Organisator des Streiks verantwortlich. Der Entscheid ebnete den Weg für weitere Verurteilungen.

In manchen osteuropäischen Ländern werden unabhängige Gewerkschaften nach wie vor stark unterdrückt. Eine Reihe prominenter Gewerkschafter*innen werden in ihrer Freizügigkeit weiter massiv eingeschränkt, nachdem sie aufgrund erfundener Anklagepunkte vor Gericht gebracht und zu hohen Strafen verurteilt worden waren. In Albanien, Bulgarien, Ungarn und Polen wurden „regelmäßige Verletzungen von Rechten“ festgestellt. Die Ukraine erhielt die schlechteste Punktzahl in der Subregion. Auch Kroatien, Tschechien, Montenegro, Estland, Lettland und Litauen gehören zu den Ländern, denen „wiederholte Rechtsverletzungen“ vorgeworfen wird.

Der „Globale Rechtsindex des IGB 2020“ macht den Zerfall des Gesellschafts- oder Sozialvertrages und Arbeitnehmer*innenrechtsverletzungen auf einem neuen Siebenjahreshöchststand deutlich. Der Internationale Gewerkschaftsbund fordert deshalb die Regierungen auf, die Rechtsnormen einzuhalten, die sie selbst bei der „Internationalen Arbeitsorganisation“ (ILO) beschlossen haben. Sie sind angehalten, dafür zu sorgen, dass die in ihrem Ländern ansässigen multinationalen Unternehmen „Verantwortung für all ihre Beschäftigten im Inland wie im Ausland übernehmen“. „Wenn es uns nicht gelingt, das Vertrauen in die Demokratie wiederherzustellen, angefangen mit Demokratie am Arbeitsplatz, dann gefährden wir die Grundlage unserer Gesellschaften“, betonte Sharan Burrow.

Autor: Otto König

Weitere Artikel

Back to top button
Close