Hilfe gegen Arbeitgeberwillkür

Ob Kündigung oder Lohnstreitigkeiten – viele Konflikte am Arbeitsplatz landen vor Gericht. Es sind die Gewerkschaften, die dafür sorgen, dass die erkämpften Rechte ihrer Mitglieder durchgesetzt werden.
Im vergangenen Jahr nahmen die 111 DGB-Rechtsschutzbüros bundesweit rund 121 000 neue Verfahren im Arbeits- und Sozialrecht auf. Auf dem Rechtsweg erstreiten die DGB-Gewerkschaften, allen voran die IG Metall jedes Jahr vor Arbeitsgerichten hohe Summen, die Beschäftigten von Arbeitgebern vorenthalten werden. Die erstrittenen Summen sind beachtlich: 2016 waren es 6253 Millionen Euro, der Betrag von 2017 dürfte nur geringfügig darunter liegen.
Die meisten Verfahren drehen sich um Lohnstreitigkeiten oder den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, wie die DGB-Rechtsschutz GmbH mitteilt, die die Verfahren vor Gericht auch für die IG Metall führt. Wobei der Anteil betriebsbedingter Kündigungen aktuell eher rückläufig ist, was möglicherweise auf die gute Konjunktur zurückzuführen ist. »Wenn gekündigt wird, dann eher aus verhaltens- oder personenbedingten Gründen«, so Till Bender vom DGB-Rechtsschutz.
Im Gewerkschaftsbeitrag sind Beratungs- und Vertretungskosten enthalten
Die meisten Klagen werden für die beiden mitgliederstärksten Gewerkschaften IG Metall und ver.di angestrengt. Die IG Metall bereitet in den Geschäftsstellen die Fälle in der Regel vor, das heißt Verwaltungsangestellte und/oder Gewerkschaftssekretäre nehmen den Fall auf und beraten die betroffenen Kolleg*innen über die rechtlichen Möglichkeiten. Geht es vor das Arbeits- oder Sozialgericht übernehmen Rechtsschutzsekretär*innen der DGB-Rechtsschutz GmbH die Vertretung. Die Kosten für Beratung und Vertretung vor Gericht ist für Mitglieder durch den Gewerkschaftsbeitrag abgedeckt.
In letzter Zeit ist eine Zunahme von Streitigkeiten um Arbeitszeugnisse zu beobachten. »Offenbar hat sich herumgesprochen, dass es hier geheime Codes gibt und auch freundlich scheinende Passagen negativ sein können«, vermutet Rechtsexperte Bender. Auch gegen Abmahnungen werde verstärkt geklagt. Im Sozialrecht kämpfen Beschäftigte oft um die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft, dicht gefolgt von Auseinandersetzungen um Grundsicherung, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
Arbeitgeber laufen Sturm gegen Dokumentation der Arbeitszeiten
Schwierigkeiten, einen Prozess zu gewinnen, bestehen vor allem dann, wenn der/die Arbeitnehmer/in die volle Beweislast trägt, wie bei Eingruppierungen in eine Vergütungsgruppe oder wenn die Rechtsprechung hohe Hürden für die Darlegung aufstellt, etwa bei Überstunden. Kein Wunder also. dass die Arbeitgeberverbände seit Jahren Sturm laufen gegen jegliche Forderung, die Arbeitszeiten genauer zu dokumentieren. So scheitern beispielsweise zahlreiche Klagen bei Nichteinhaltung des Mindestlohns regelmäßig an fehlenden Nachweisen. Welche Seite sich vor Gericht häufiger durchsetzt, kann man im Arbeitsrecht nur schwer beantworten, denn viele Verfahren enden mit einem Vergleich.
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