Leistungen

Leistungen der IG Metall für ihre Mitglieder

Neben den tarifpolitischen und betrieblichen Leistungen sind für unsere Mitglieder weitere Leistungen im Gewerkschaftsbeitrag enthalten:

Unterstützung

Bei Streik, bei Maßregelung und Aussperrung, bei außerordentlichen Notlagen, Sterbefällen, Rechtsschutz (bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Arbeits- und Sozialrecht).

Freizeit-Unfallversicherung

Die IG Metall setzt sich für menschenwürdige Arbeitsbedingungen ein. Aber auch für mehr Freizeit durch kürzere Arbeitszeit und längeren Urlaub. Gegen Arbeitsunfälle sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichert. Aber auch Freizeit braucht Schutz. Deshalb bietet die IG Metall ihren Mitgliedern mit der Freizeit-Unfallversicherung eine ganz besondere Leistung. Sie ist im Mitgliedsbeitrag enthalten und kostet keinen Cent extra. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Unfälle außerhalb des Berufs und besteht weltweit. Das heißt, er gilt beim Surfen auf Hawaii genauso wie beim Hobbygärtnern zu Hause oder beim Fahrradfahren im Stadtwald. Die Benutzung sämtlicher Verkehrsmittel – vom Auto bis zum Flugzeug – ist mitversichert. Im Falle eines Falles mildert das zwar nicht den Schmerz, lindert aber die finanziellen Folgekosten.

Info-Broschüren

Zu vielen gewerkschaftlichen und gesellschaftspolitisch wichtigen Themen erstellt die IG Metall ausführliche Informationsbroschüren.

Seminare

Kostenlos sind für Mitglieder auch die Seminare, die die IG Metall örtlich, regional und zentral anbietet.

Rechtsschutz

Rechtsprobleme hat jeder mal im Leben. Über 2000 Klagen gehen täglich bei den Arbeits- und Sozialgerichten in der Bundesrepublik ein. Streitigkeiten nach Arbeitsunfällen, Kündigung oder Krankheit, Auseinandersetzungen um Rentenbescheide, Abfindungen oder Lohnabrechnungen. Prozesse sind teuer, auch wenn man sie gewinnt. Da haben es IG Metall-Mitglieder besser. Mit dem Rechtsschutz ihrer Gewerkschaft gehen sie auf Nummer Sicher. Sie erhalten eine sachkundige Beratung und die Prozeßvertretung kostet sie ebenfalls keinen Cent extra. Wenn nötig, geht es durch alle Instanzen, denn wer Recht hat, soll sein Recht auch bekommen. Der kostenlose Rechtsschutz ist ein Vorteil, wenn es beispielsweise um das Arbeitsverhältnis geht:

Arbeitsentgelt, Kündigung, Urlaub und Urlaubsgeld, Eingruppierung, Lohnfortzahlung, Mutterschutz, Abmahnung, Arbeitszeugnis, betriebliche Altersversorgung, Aufenthaltsberechtigung oder Arbeitserlaubnis; bei Maßreglung wegen gewerkschaftlicher Tätigkeit; im Steuerrecht (wenn der Streit mit dem Arbeitsverhältnis zu tun hat) beispielsweise, wenn es um steuermindernde Anerkennung der Berufskleidung oder der Fahrten zum Arbeitsplatz geht.

Auch bei Streitigkeiten in der Sozialversicherung bietet die IG Metall ihren Mitgliedern kostenlosen Rechtsschutz.

Publikationen

Alle Mitglieder erhalten das Monatsmagazin “metall” kostenlos. Das Magazin bietet Berichte, Reportagen sowie Informationen über aktuelle gewerkschaftliche und politische Themen. Zu vielen gewerkschaftlichen und gesellschaftspolitisch wichtigen Themen erstellt die IG Metall ausführliche Informationsbroschüren, die für die Mitglieder natürlich kostenlos sind.

Seniorinnen und Senioren

Auch wer nicht mehr im Berufsleben steht, hat alle Vorteile aus der IG Metall Mitgliedschaft. Denn in der IG Metall wird niemand aufs politische “Altenteil” geschickt. Deshalb gibt es zum Beispiel die Seniorenarbeitskreise in den IG Metall Geschäftsstellen. Seniorinnen und Senioren, die Mitglied der IG Metall sind, haben Anspruch auf alle Leistungen nach der Satzung. Sie profitieren bei der Rentenerhöhung, denn wenn die Arbeitnehmereinkommen steigen, steigen auch die Renten. Lohn- und Gehaltserhöhungen, die die Gewerkschaften mit ihren Mitgliedern durchsetzen, führen auch zu höheren Renten. Bei der Freizeit-Unfallversicherung wird bei der Berechnung der jeweiligen Leistung für Rentnerinnen und Rentner, die weniger als fünf Euro Monatsbeitrag leisten, immer ein monatlicher Beitrag von fünf Euro zugrunde gelegt.
Kostenlosen Rechtsschutz erhalten Renterinnen und Renter bei Prozessen vor den Sozialversicherungsträgern (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen, Agentur für Arbeit, JobCenter, Sozialamt, Berufsgenossenschaft und Versorgungsämter) sowie vor dem Finanzgericht, soweit es um die Besteuerung der Renten geht. Auch bei Streitigkeiten aus der Pflegeversicherung, soweit sie sich gegen gesetzliche Krankenkassen richten, gibt es Rechtsschutz.

Arbeitslose

Auch ihre arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitglieder läßt die IG Metall nicht im Regen stehen. Mit einem minimalen Beitrag von 1,53 Euro je Monat sichert sich jedes arbeitslose Mitglied alle Leistungen der Gewerkschaft. Leistungen, die bei Arbeitslosigkeit helfen, sind: Beratung in allen Fragen, die mit Tarif-, Vertrags- und Betriebsverfassungsrecht zu tun haben, sowie Kündigungsschutzklagen, Verhandlungen mit dem bisherigen oder neuen Arbeitgeber; auch bei drohender Kündigung, bei Massenentlassungen und Betriebsschließungen, bei der Aushandlung von Abfindungen oder in Fragen der Arbeitslosenversicherung.

Kostenlose arbeits- und sozialrechtliche Vertretung im Falle von Kündigungsschutzklagen oder Klagen gegen Arbeitsämter, Sozialämter und Kranken- oder Rentenversicherungsträger.

Darüber hinaus erhalten die arbeitslosen Mitglieder alle materiellen Leistungen nach der IG Metall-Satzung, insbesondere die Leistungen der Freizeit- Unfallversicherung, die Unterstützung bei außerordentlichen Notfällen und die Unterstützung bei Sterbefällen.

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