Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
In Betrieben mit Betriebsrat und mindestens fünf Azubis welche unter 25 Jahre alt sind soll eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt werden. Die JAV vertritt die Interessen der Azubis und sorgt dafür, dass deren besondere Belange mit Engagement und Power vertreten werden.
Grundlagen
Die JAV trifft sich zu regelmäßigen Sitzungen um über Probleme oder anstehende Projekte im Betrieb zu beraten. Sie hat jederzeit das Recht, Azubis während der Ausbildungszeit aufzusuchen und genauso dürfen die Azubis jederzeit die JAV aufsuchen. Außerdem hat die JAV Jugendversammlungen abzuhalten. Sie überwachen die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen. Die rechtlichen Grundlagen zur Lösung von Problemen sind unteranderem:
- Tarifverträge
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JASchG)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Betriebsvereinbarungen
- Verordnungen (z.B. Ausbildungsordnungen)
JAV Wahlen
Das Gesetz gibt vor, dass alle zwei Jahre eine Jugendvertretung zu wählen ist, dies geschieht zwischen dem 01. Oktober und dem 30. November.
Wenn es eine vorgezogene Neuwahl gegeben hat oder die JAV zum ersten Mal außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums gewählt wurde, muss im Oktober/November nur dann erneut gewählt werden, wenn die JAV bereits länger als ein Jahr im Amt ist.
Für weitere Informationen, melde dich einfach in deiner örtlichen Geschäftsstelle.