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Jugendliche wählen sich ihre Vertretung

Bis Mitte November sind Auszubildende und junge Menschen in den Betrieben in der Region Ennepe-Ruhr und Wupper aufgerufen, ihre Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) zu wählen. „Wir rufen dazu auf, die Kandidatinnen und Kandidaten der IG Metall zu wählen, denn nur sie haben eine aktive und sachkompetente Unterstützung der Gewerkschaft,“ sagt die für Jugendarbeit zuständige Gewerkschaftssekretärin Nadine Schröer-Krug. Die Wahl der Javis ist außerordentlich wichtig, denn sie kümmern sich in Zusammenarbeit mit den Betriebsräten um jugendspezifische Themen wie Qualität der Ausbildung, Einhaltung von Gesetzen sowie die Übernahme nach Abschluss der Ausbildung.

Euer gutes Recht

Laut Betriebsverfassungsgesetz wird eine Jugend- und Auszubildendenvertretung in Betrieben mit mindestens fünf Wahlberechtigten gewählt. Wählen dürfen Jugendliche unter 18 Jahre und Auszubildende – also auch dual Studierende – die unter 25 Jahre alt sind. Kandidieren können alle Beschäftigten im Betrieb unter 25 Jahren.

Die JAV ist laut Gesetz neben dem Betriebsrat die Interessenvertretung der jungen Auszubildenden im Betrieb. Sie überwacht, dass Gesetze, Tarifverträge und Ausbildungsrahmenpläne eingehalten werden. Die JAV berät und hilft jungen Menschen, etwa wenn sie Probleme mit dem Ausbilder haben, wenn sie ausbildungsfremde Arbeiten wie Kaffee kochen, putzen und Botengänge erledigen müssen, statt zu lernen. Sie setzt sich dafür ein, dass es genug Ausbildungsplätze im Betrieb gibt und dass Ausgebildete aufgrund der tarifvertraglichen Vereinbarungen, die die IG Metall abgeschlossen hat, in eine feste Stelle übernommen werden.

Die JAV hat das Recht auf regelmäßige Sitzungen während der Arbeitszeit und darf viermal im Jahr zu Jugend- und Auszubildendenversammlungen während der Arbeitszeit einladen, um die Jugendlichen im Betrieb über ihre Arbeit zu informieren und deren Anregungen entgegen zu nehmen. Sie nimmt an Sitzungen des Betriebsrats teil und entscheidet mit, wenn es um die Interessen der Jugendlichen, Auszubildenden und Studierenden geht. Der Arbeitgeber darf die JAV bei ihrer Arbeit nicht behindern oder benachteiligen. 

Rechte wahrnehmen: Jetzt kandidieren!

„Wenn Du unter 25 Jahre alt bist, kannst Du bei den anstehenden Wahlen in dem Betrieb, indem du tätig bist, für die JAV kandidieren“, so Nadine Schröer-Krug. Natürlich geht das auch, wenn Du gerade erst im Betrieb angefangen hast. „Bei allen organisatorischen Fragen können in den nächsten Wochen interessierte junge Leute aus den Betrieben in der Region jederzeit an uns wenden – wir helfen gerne,“ erklärt die Gewerkschaftssekretärin.

Foto: (Symbolbild) Nimm‘ deine Rechte wahr, mach‘ mit! – Foto: Thomas Range

 

 

 

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