Jugendseminare
Die IG Metall bietet auf lokaler, bezirklicher und zentraler Ebene Seminare für Auszubildende, junge Arbeitnehmer/innen, (dual)Studierende sowie JAV-Mitglieder an.
Die Seminarinhalte werden in lockerer Atmosphäre gemeinsam oder in Arbeitsgruppen erarbeitet. Viele unserer Seminarhäuser bieten auch Sportangebote und andere Freizeitaktivitäten an.
Als IG Metall-Mitglied hast du bei den Bildungsurlaubsseminaren der IG Metall Anspruch auf kostenlose Teilnahme. Auch die Hin- und Rückfahrt wird von der IG Metall finanziert. Im Falle von JAV-Seminaren muss der Arbeitgeber die Seminar- und Fahrtkosten tragen. Eine Kürzung der Ausbildungsvergütung für den Zeitraum der Seminarteilnahme erfolgt sowohl bei Bildungsurlaub- als auch bei JAV-Seminaren nicht.
*Termine (noch offen)
Freistellung
Damit Auszubildende, junge Arbeitnehmer*innen und JAV-Mitglieder an den Seminaren teilnehmen können, müssen sie von der Arbeit freigestellt werden.
Dafür gibt es – je nach Seminar und Funktion der Teilnehmer/innen – unterschiedliche Freistellungsregelungen:
- Für unsere Azubi-Seminare kann man laut Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) den gesetzlichen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen.
- Für die JAV-Seminare erfolgt die Freistellung nach § 37 (6) BetrVG oder § 37 (7) BetrVG durch Beschluss der JAV und des Betriebsrates.
- In einigen wenigen Fällen erfolgt die Freistellung nach den Richtlinien der IG Metall.
Wieviel?
- Für Arbeitnehmer*innen: 5 Tage (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), der Anspruch des aktuellen Jahres kann zwecks Zusammenfassung auf das Folgejahr übertragen werden
- Für Auszubildende 5 Tage insg. während der Ausbildung für politische Bildung
- Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Für wen?
- Arbeitnehmer/innen
- Auszubildende, nur politische Bildung
- nicht für Beamte
Art der Veranstaltung
- Politische und Berufliche Weiterbildung
- Mindestdauer 3 Tage en bloc oder in 5 Tage in Wochen-Intervallen
- täglich mind. 6 Unterrichtsstunden
- Veranstaltungsort darf max. 500 km von der NRW-Landesgrenze entfernt sein. Diese Beschränkung gilt nicht für Seminare an Gedenkstätten des Nazi-Terrors.
Fristen
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
- Ablehnung des Arbeitgebers innerhalb von 3 Wochen
Einschränkungen
- Bis zu 2 Tage betriebliche Fortbildung kann angerechnet werden.
- In Betrieben bis 50 Beschäftigte Bildungsurlaub nur für 10 % der Beschäftigten p.a.
- Kein Anspruch auf Bildungsurlaub in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten
- Bei beruflicher Bildung: Arbeitgeber kann „einen wenigstens mittelbaren Vorteil … “ einfordern, d.h. einen Mindestbezug des Themas zur ausgeübten Tätigkeit