
In den Kämpfen der abhängig Beschäftigten für mehr Mitbestimmung ging und geht es immer noch um die Durchsetzung demokratischer Rechte in den Betrieben. Es war 1891, im Jahr der Gründung des Deutschen Metallarbeiterverbandes (DMV), als die Fabrikarbeiter im Deutschen Reich die Novelle zur Gewerbeordnung durch setzten, die ihnen die Bildung von „Arbeiterausschüssen“ ermöglichte. Durch das „Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst“ 1916 wurde deren Bildung mit beratenden Funktionen während des Ersten Weltkrieges auf gewerbliche Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten ausgedehnt.
Von Arbeiterausschüssen zu Betriebsräten
Erste Schritte zur Mitbestimmung wurden 1919 nach der Novemberrevolution im sogenannten „Räte-Artikel 165“ verankert und schließlich 1920 in der Weimarer Republik im „Betriebsrätegesetz“ rechtlich umgesetzt. Die Betriebsräte erhielten Informations-, Widerspruchs- und Initiativrechte, jedoch keine wirtschaftliche Mitbestimmung. Tarifverträge und Streikrecht blieben den Gewerkschaften vorbehalten.
Auf dem „Ersten Reichsbetriebsrätekongress für die Metallindustrie“ des DMV vom 5. bis 7. Dezember 1921 in Erfurt wurden in einer Resolution die Betriebsräte als „die delegierten Vertreter der Gewerkschaften im Produktionsprozess“ bezeichnet. Den Gewerkschaften wurde darin die Aufgabe zugewiesen „als einzig geschlossene Organisation des klassenbewussten Proletariats Kämpfer, Wegbereiter und Träger der proletarischen Wirtschaftsordnung zu sein“. An dieser Konferenz nahmen aus der DMV Vst. Gevelsberg die Former Wilhelm Bröcking, Herman Etzold und Julius Jäger und der DMV Vst. Hattingen der Schleifer Fritz Birkenstock, späteres Betriebsratsmitglied der Ruhrstahl Henrichshütte teil.
Die Nazis zerschlugen 1933 die Gewerkschaften und schafften das Betriebsrätegesetz ab. Mit dem „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“ (AOG) von 1934 wurden die Betriebsräte aufgelöst, an ihre Stelle trat die „völkische Arbeitsgemeinschaft“ – ein sogenannter „Vertrauensrat“ – im Betrieb: der Arbeitgeber wurde zum Führer des Betriebes, die Belegschaft zur Gefolgschaft. Die Unternehmer hatten wieder allein das Sagen. Die massive finanzielle Unterstützung für Adolf Hitler durch die Industrie und besonders der Kohle- und Stahlbarone an der Ruhr für Adolf Hitler hatte sich ausgezahlt.
Nach 1945: Erste gewählte Betriebsvertretungen
Nach der Befreiung vom Faschismus orientierten sich die „GewerkschafterInnen der ersten Stunde“ 1945 auch im Ennepe-Ruhr-Kreis wieder am Betriebsrätegesetz von 1920 an und gründeten Betriebsvertretungen. Diese organisierten mit den Belegschaften Aufräumarbeiten, zerstörte Gebäude und Anlagen wurden in Gang gesetzt und die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme der Produktion geschaffen. Währenddessen waren einige Unternehmer untergetaucht oder saßen als ehemalige Wehrwirtschaftsführer in Haft der Alliierten.
Nach dem Erlass des Kontrollratsgesetzes Nr. 22 vom 10. April 1946 durch die Alliierten Besatzungsmächte wurden die Betriebsräte erstmals offiziell gewählt. Im Februar 1947 berichtete die Westfälische Rundschau: Bei der Ruhrstahl AG Henrichshütte in Hattingen wurden von 3.091 Belegschaftsmitgliedern 14 Kandidaten gewählt. Bei den Firmen Hausherr & Söhne und Hauhinco in Sprockhövel lag die Wahlbeteiligung über 90 Prozent. Es wurden je 6 Betriebsratsmitglieder gewählt. In der Flanschenfabrik Leo Gottwald in Hattingen gingen 88 Prozent der Beschäftigten an die Urne und wählten eine siebenköpfige Vertretung.
Knorr-Bremse Volmarstein: Streik für Mitbestimmung
Die neugewählten Betriebsräte forderten Informationsrechte, Mitbestimmung bei Einstellungen und Entlassungen und in wirtschaftlichen Angelegenheiten, was sie auch in Verhandlungen und mit Streiks durchzusetzen versuchten. Im März 1947 nahm beispielsweise der Betriebsrat der Knorr-Bremse in Volmarstein Verhandlungen mit der Werksleitung des Betriebes über eine Betriebsvereinbarung „Bedingungen für die Arbeit des Betriebsrates und der Mitbestimmungsrechte der Arbeiter und Angestellten“ auf. Die Rechte der Betriebsvertretung sollten sich „auf alle Belange der Produktion, des Vertriebes der Erzeugnisse, der Kalkulation und Betriebsabrechnung, des Erlöses der Erzeugnisse, der Betriebsplanung und Erweiterung, der Verwaltung und Finanzen“ erstrecken.
Nachdem sich die Arbeitgeberseite nicht bewegte, traten Ende März die 800 Beschäftigten, die zu 99 Prozent in der später neugegründeten IG Metall organisiert waren, in einen unbefristeten Streik. Dieser erste fast zweiwöchige Streik für die Mitbestimmung der ArbeitnehmerInnen im Ennepe-Ruhr-Kreis endete am 11. April 1947. Der IG Metall- Bevollmächtigte Gustav Ellinghaus in Gevelsberg bewertete das Ergebnis als zufriedenstellend: „Es trägt den Forderungen der Belegschaft in jeder Beziehung Rechnung“. So wurden insbesondere die Rechte des Betriebsrates bei Einstellungen und Entlassungen und der „Durchführung und Innehaltung der Lohn- und Gehaltstarifverträge“ festgeschrieben.
Kampf um Mitbestimmung und Betriebsverfassung
In den ersten Nachkriegsjahren orientierten sich die DGB-GewerkschafterInnen wieder an den wirtschaftsdemokratischen Vorstellungen in der Weimarer Republik auf und entwickelten Überlegungen für eine grundlegende Neuordnung der Wirtschaft und Gesellschaft. Die Forderungen nach Sozialisierung der Schlüsselindustrien, Mitbestimmung der Arbeiterschaft und ihrer Vertreter im Betrieb und der Wirtschaft sowie eine Wirtschaftsplanung unter Beteiligung der Gewerkschaften bildete für sie eine untrennbare Einheit.
In der Eisen- und Stahlindustrie machten die Unternehmer vor dem Hintergrund der drohenden Entflechtung und Sozialisierung Anfang 1947 „freiwillig“ Zugeständnisse an die Arbeiterschaft. Die Aufsichtsratsvorsitzenden der Klöckner-Werke Karl Jarres und der Gutehoffnungshütte Hermann Reusch boten den Gewerkschaften für den Aufsichtsrat die gleiche Anzahl von Sitzen wie die der Anteilseigner an. Im Frühjahr 1947 kam ein Kompromiss zustande:
Mit dieser Mitbestimmungsregelung sollte die wirtschaftliche Neuordnung ihren Neuanfang nehmen. Doch in der neuen „Bonner Republik“ verschlechterten sich die Rahmenbedingungen für den gewerkschaftlichen Kampf zunehmend. Auf den Vorstoß der Adenauer-Regierung, die Mitbestimmung zu beseitigen, reagierten die IG Metall und die IG Bergbau mit Urabstimmungen in der Bergbau- und Stahlindustrie. Schließlich verabschiedete der Bundestag am 10. April 1951 gegen 50 Stimmen das „Gesetz über die Montanmitbestimmung“.
Danach brachte die CDU-geführte Bundesregierung einen „Gesetzentwurf zur Betriebsverfassung“ ein. Dieser Entwurf wurde von den DGB-Gewerkschaften auf Schärfste bekämpft. So folgten beispielsweise am 28. Mai 1952 12.000 Arbeiter, Angestellte, Beamte und Bürger dem Aufruf des Deutschen Gewerkschaftsbundes und unterstrichen mit ihrem Protest auf dem Rathausplatz in Hattingen ihre Forderung nach „Mitbestimmung in den Betrieben“. Der Hattinger IG Metall-Bevollmächtigte Willi Herold und der Vertreter des DGB-Landesbezirks NRW, Bovensiepen, kritisierten, der von der Adenauer-Regierung eingebrachte Gesetzesentwurf sei ein „Rückschritt gegenüber den in den letzten Jahren errungenen Mitbestimmungsregelungen“.
Ohne Rücksicht auf die Proteste aus der Arbeiterschaft beschlossen am 19. Juli 1952 die Bundestagsabgeordneten gegen die Stimmen von SPD und KPD das „Betriebsverfassungsgesetz von 1952“ „Die Auseinandersetzung um die Betriebsverfassung 1952 war die erste große Niederlage der Gewerkschaften und das trotz der großen Mobilisierung“, schätzte das ehemalige Betriebsratsmitglied der Henrichshütte und spätere geschäftsführende IGM-Vorstandsmitglied Willi Michels ein.
Reform der Betriebsverfassung
Erst unter SPD-Bundeskanzler Willy Brandt kam es 1972 zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes. Zuvor warnte der Bremer Rechtsprofessor Hans Galperin vor der „Vergewaltigung des Unternehmers“. Die Arbeitgeberverbände malten den drohenden Gewerkschaftsstaat an die Wand. Was war geschehen? Die Betriebsräte erhielten mehr Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten. Der Kündigungsschutz und die Freistellungsregelungen für Betriebsratsmitglieder wurden verbessert. Die langjährige gewerkschaftliche Forderung nach bezahltem Bildungsurlaub für Betriebsratsmitglieder und Jugendvertreter wurde realisiert.
Es dauerte weitere dreißig Jahre – bis 2001 – eine weitere Überarbeitung des Gesetzes erfolgte. Auch diese brachte nicht die von den Gewerkschaften erwarteten Veränderungen. Dennoch gab es neue Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte: Initiativen zur Sicherung der Beschäftigung können ergriffen werden (§ 80 Abs.1), das Initiativ- und Beratungsrecht wurde gestärkt (§ 92a), Beschäftigte können als sachkundige Auskunftspersonen bei Gestaltungsprozesse herangezogen werden (§ 80 Abs.2Satz 3).
Bei Betriebsänderungen können in Betrieben mit mehr als 300 Beschäftigten externe Berater hinzugezogen werden (§ 111 Abs.1). Dies ermöglichte in den Auseinandersetzungen um den Erhalt von Standorten und Arbeitsplätzen in den letzten Jahren – wie u.a. bei O&K Antriebstechnik, Avery Dennison, Jeco, CDP Bahrat Forge, Dorma – die Hinzuziehung von arbeitnehmerorientierten Beratern und die Ausarbeitung von alternativen Konzepten der Belegschaften gemeinsam mit ihren Betriebsräten und der IG Metall.
Das 76-er Mitbestimmungsgesetz
Ein weiterer Meilenstein auf dem langen Weg zu mehr Demokratie im Betrieb ist das Mitbestimmungsgesetz aus dem Jahr 1976, das allerdings nur für Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten gilt wie z.B. in den Betrieben dorma + kaba und ThyssenKrupp Bilstein in Ennepetal. Auch diese Erweiterung der Mitbestimmungsregelungen erfolgte gegen den heftigen Widerstand der Arbeitgeber. Es gelang ihnendie echte Parität im Gesetz zu verhindern. So sitzt auf der Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat ein Vertreter der Leitenden Angestellten und bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine Doppelstimme.
Trotz dieser Einschränkungen versuchen Unternehmen die Mitbestimmung, die sich die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften in den zurückliegenden 125 Jahren hart erkämpft haben, immer wieder zu umgehen. Sie ändern die Rechtsform oder verlagern ihren Firmensitz wie die Meyer-Werft in Papenburg nach Luxemburg. Deshalb muss die Sicherung und Weiterentwicklung der Mitbestimmung eine vorrangige Aufgabe der Gewerkschaften in den kommenden Jahren sein.
Der Text stützt sich u.a. auf folgende Quellen:
DMV(Hrsg.), Protokoll „Erster Reichsbetriebsrätekongreß für die Metallindustrie“, vom 5. bis 7. Dezember 1921 in Leipzig, Stuttgart 1921
IGM Hattingen(Hrsg.) „Die Einheit hüten – auf die eigene Kraft vertrauen!“, Hattingen November 1985 Otto König, „Band der Solidarität – Widerstand, Alternative Konzepte und Perspektiven“, VSA Verlag Hamburg 2012
Foto1: Demonstration am 1. Mai 1953 zum Untermarkt in Hattingen Foto: IGM GH-Archiv
„Was die Mitbestimmung anbelangt…..“ Karikatur Jupp Wolter