AktuellesArtikelPolitisches

Kein Anlass zum Feiern

Das »Stinnes-Legien«- Abkommen vom November 1918 ist für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Anlass, um über alle Interessengegensätze, tarifpolitischen, sozialen und verteilungspolitischen Realitäten hinweg auf einem Festakt in Berlin einträchtig »100 Jahre Sozialpartnerschaft« zu feiern.

Die mit dem Abkommen eingeleitete »sozialpolitische Erfolgsgeschichte« müsse fortgeschrieben werden, so der DGB-Vorsitzende Rainer Hoffmann. Und BDA-Präsident Ingo Kramer assistierte: »Die Unabhängigkeit von staatlichem Einfluss und das verantwortungsvolle Zusammenwirken müssen ein starkes Fundament für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands bleiben.«

100 Jahre Erfolgsgeschichte? Sozial-»Partnerschaft« heute heißt: Schleichende Abnahme der Tarifbindung von Unternehmen, Löhne, die der wirtschaftlichen Entwicklung hinterherhinken, Millionen unbezahlter Überstunden, zunehmende Befristungen und Leiharbeit als neues Geschäftsmodell der Ausbeutung bei gleichzeitig wachsenden Niedriglohnsektoren. Dazu ein Sanktions-Regime Hartz IV, unzureichende soziale Leistungen, weil Sozialstaatsfinanzierung angeblich die »internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen« gefährde, sowie ein die Besitz- und Vermögenseinkommen begünstigendes Steuersystem.

Doch bleiben wir beim Thema im engeren Sinne. Tarifverträge sind ein wesentliches Instrument zur Begrenzung der »strukturellen Machtungleichgewicht« auf dem Arbeitsmarkt und in den Betrieben. Dagegen richtet sich die Kritik der Unternehmerverbände (1) sowie die von ihnen subventionierten »ideologischen Sturmtruppen« wie die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Das hat für die DGB-Gewerkschaften auch eine entscheidende machtpolitische Dimension: Die Deregulierung des Arbeitsmarktes und die schwindende Tarifbindung hat eine massive Schwächung der Verhandlungs- und Organisationsmacht gewerkschaftlicher Organisationen zur Folge.

Der Grundstein der »Sozialpartnerschaft«, ein »wahrhaft historisches Ereignis«, so Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier beim Festakt im Hof des Deutschen Historischen Museums, geht zurück auf das Arbeitsgemeinschaftsabkommen zwischen freien und christlichen Gewerkschaften auf der einen und den großen Unternehmerverbänden auf der anderen Seite am Ende des 1. Weltkrieges.

Auf der Website des DGB ist über das Stinnes-Legien-Abkommen (2) zu lesen, es sei »ein entscheidender Beitrag zur Zähmung des Kapitalismus und zur Demokratie in der Wirtschaft« gewesen. Richtig ist: Die Gewerkschaften wurden, seit sie sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf ihre Fahnen schrieben, Ausbeutung, Not und Willkür der Arbeiter*innen zu überwinden, vielfach verfolgt, behindert und von Unternehmern und dem Staat als Feind der bestehenden Ordnung bekämpft.

Erst in Folge der Novemberrevolution 1918 zeigten die deutschen Arbeitgeber notgedrungen erstmals Bereitschaft, mit den Gewerkschaften zusammenzuarbeiten. Maßgeblich für diese Entscheidung war, so Jakob Wilhelm Reichert, Geschäftsführer des Vereins Deutscher Eisen- und Stahlindustrieller, das Bemühen, »das Unternehmertum vor der drohenden, über alle Wirtschaftszweige hinwegfegenden Sozialisierung, der Verstaatlichung und der nahenden Revolution [zu] bewahren«. Die Unternehmer trieb nicht bessere Einsicht in dieses Bündnis, sondern die Angst vor Enteignung. Ein ähnliches Arbeitgeberverhalten war nach dem 2. Weltkrieg in der Montan-Industrie – Bergbau und Stahlindustrie – zu beobachten.

Mit der Unterzeichnung des Abkommens erkannten die Unternehmer die Gewerkschaften als »berufene Vertretung der Arbeiterschaft« an. Jegliche Einschränkung der Koalitionsfreiheit, d.h. das Recht, sich Gewerkschaften anzuschließen und zu streiken, wurde ausgeschlossen und es wurde festgelegt, dass die Entlohnung und die Arbeitsbedingungen für ein Gewerbe in »Kollektivvereinbarungen« (Tarifverträgen) zu vereinbaren sind. Der Bildung von Arbeiterausschüssen in Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten wurde ebenso zugestimmt wie der Einführung des Achtstundentages.

Der Preis für die Zugeständnisse der Arbeitgeberseite war hoch: Die Gewerkschaften verzichteten dafür auf eine Neuordnung der Eigentums- und damit der wirtschaftlichen Machtverhältnisse. Es kam zu einem Bündnis, dessen Kern der Historiker Eberhard Kolb als »Sozialpolitik gegen Verzicht auf Sozialisierung« bezeichnete. In großen Teilen der Gewerkschaften herrschte die Auffassung vor, mit dem Abkommen der Demokratisierung der Wirtschaft einen Schritt näher gekommen zu sein.

Allerdings teilten nicht alle diesen Optimismus. Nennenswerter Widerspruch gegen die Arbeitsgemeinschaftspolitik zeigte sich insbesondere im Deutschen Metallarbeiter-Verband (DMW), der Vorläuferorganisation der IG Metall, der Ende Oktober 1919 aus der ZAG austrat. Die aus Unternehmern und Gewerkschaftsvertretern paritätisch besetzte Zentralarbeitsgemeinschaft (ZAG) sollte den organisatorischen Rahmen der künftigen Kooperation bilden.

Für die Unternehmerverbände war sie weniger eine Allianz als ein Zweckbündnis mit dem künftigen Tarifkontrahenten. So mussten auch die anderen Freien Gewerkschaftsverbände bald erkennen, dass die ersehnte Kooperation mit den Arbeitgebern an der Ungleichheit der realen Machtpositionen scheiterte. Nach Auseinandersetzungen um die von den Arbeitgebern betriebene erneute Verlängerung der Arbeitszeit brach die ZAG 1924 auseinander.

Die Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände liefen damals wie heute gegen die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit Sturm. Im historischen Zeitverlauf änderten sich nur die Argumente ihrer Ablehnung: Hieß es in den 1920er Jahren, die Verlängerung der Arbeitszeit sei »zur Gesundung der deutschen Wirtschaft« notwendig, argumentierte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) 2017 mit der zunehmenden »Digitalisierung im Arbeits- und Wirtschaftsgeschehen«, um von der Bundesregierung die Streichung des Acht-Stunden-Tages aus dem Arbeitszeitgesetz zu verlangen.

Das Recht von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, Arbeitsbedingungen, Löhne und Arbeitszeit eigenständig und ohne staatliche Einmischung auszuhandeln und zu regeln, ist heute in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetztes verankert. Darin ist nicht nur die Tarifautonomie, die als Kernstück des Abkommens vom 15. November 1918 gilt, geschützt. Zu den verfassungsrechtlich geschützten Mitteln gehören auch Arbeitskampfmaßnahmen, die auf den Abschluss von Tarifverträgen zielen.

Dass dieses Modell inzwischen deutliche Risse aufweist, hat der DGB-Vorsitzende auf dem Festakt unterstrichen mit der Forderung nach gesetzlicher Stärkung der Tarifbindung, etwa einer Ausweitung von Regeln, mit der Betriebe rechtlich zur Anwendung von Tarifverträgen gezwungen werden könnten, etwa über ein Bundes-Tariftreuegesetz. (3)

Im offiziellen Selbstverständnis der Arbeitgeberverbände ist die Tarifautonomie ein grund-legendes Element der »Sozialen Marktwirtschaft«. Allerdings schrumpfte in den letzten Jahren – auch dadurch, dass Arbeitgeberverbände Mitgliedschaften »ohne Tarif« ermöglichen. Mittlerweile arbeiten im Westen nur noch 57% und im Osten der Republik nur noch 44% der Beschäftigten unter kollektiv ausgehandelten Verträgen.

Eine Folge des von interessierter Seite mantrahaft wiederholten Narrativs, dass Tarifverträge die Flexibilität mindern, also in den Betrieben einen Hemmschuh darstellen. Dagegen kann sogar der ehemalige BDA-Chef Dieter Hundt als Kronzeuge dieser fake-news zitiert werden: »Wir sind heute bei der Arbeitszeit so flexibel, dass jede Behauptung, die Tarifverträge behinderten passgenaue betriebliche Lösungen, entweder bösartig ist oder in Unkenntnis der Tarifverträge erfolgt« (Handelsblatt, 20.04.2000)

 

Vor diesem Hintergrund hatte BDA-Präsident Ingo Kramer vor den gemeinsamen Feierlichkeiten für eine Neuausrichtung der Tarifpolitik geworben, die, so die vergiftete Botschaft, zu mehr Tarifbindung führen soll. Zunächst warnt der Arbeitgeberfunktionär in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vor einer »Fortschreibung vergangener Rezepturen« und schlägt dann einen Dreisatz zur weiteren Deregulierung des bestehenden Tarifsystems vor: mehr »betriebliche Öffnungsklauseln«, die Unternehmen die Abweichung von kollektiv vereinbarten Verträgen erlauben sollen, »modulare Tarifverträge«, bei denen sich die Unternehmen die Bedingungen »auswählen« können, die ihnen passen, beispielsweise den Entgelttarifvertrag ohne an den Manteltarifvertrag gebunden zu sein, der die Arbeitsbedingungen und damit die Arbeitszeit regelt, und schließlich die Möglichkeit, dass Betriebsräte diese »Modularisierung auf Betriebsebene« selbst mit den Unternehmen vereinbaren können, wodurch dann mit einer Teilgültigkeit von Tarifverträgen eine Tarifbindung erreicht werden soll. 

Auf den Punkt gebracht lautet das nicht ganz neue Konzept: mehr Tarifbindung durch weniger Tarifsubstanz. Die Umsetzung der Baukasten-Forderungen des BDA-Chefs Kramer würde zu einer Entkernung der Substanz von Tarifverträgen führen. Der Druck auf Betriebsräte, einzelbetriebliche Abweichungen zu vereinbaren, würde zunehmen. Unternehmen, die sich lediglich an Tarifverträgen orientieren oder einzelne Bausteine herauspicken, »nutzen das nicht selten, um Lohndumping zu betreiben oder Sozialstandards zu unterlaufen«, kritisierte der verdi-Vorsitzende Frank Bsirske im Historischen Museum.

Tatsächlich haben der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften Anlass genug, um über Prioritäten der gewerkschaftlichen Politik nachzudenken, Handlungsfelder zu identifizieren und die gewerkschaftliche Programmatik und Praxis weiterzuentwickeln. Die Ausbreitung atypischer und prekärer Beschäftigung zu stoppen und den wachsenden Niedriglohnsumpf trockenzulegen sowie einen tarifpolitischen Rollback zu verhindern, sind zentrale Herausforderungen. Die Forderungspolitik der Arbeitgeberverbände macht deutlich, dass das in trauter Sozialpartnerschaft nicht zu erreichen ist.

Doch es geht noch um mehr. Mit den traditionellen Instrumenten der Tarifpolitik sowie der betrieblichen und Unternehmensmitbestimmung kommt man an die relevanten Problemlagen immer weniger heran. Zum Beispiel an eine entgrenzte Leistungspolitik in den Betrieben. Dagegen vorzugehen würde erfordern, maßgeblichen Einfluss von Seiten der Betriebs-/Personalräte und Gewerkschaften auf die Personalpolitik zu bekommen, also tarifvertraglich Personalbesetzungsregelungen vorzugeben. Dafür kämpft ver.di beispielsweise in Krankenhäusern. Das heißt aber, Eingriffe in die Investitionshoheit der Unternehmen vorzunehmen.

Ein zweites Beispiel: Neben der Energiepolitik (Braunkohle) vollziehen sich in der Automobilindustrie grundlegende ökonomisch-ökologische Transformationsprozesse (Dekarbonisierung), die ausschlaggebend für den Erhalt oder die Entwertung von Qualifikationen und Erfahrungswissen der Beschäftigten und damit ihrer weiteren beruflichen Biografie sind.

Durch Fortschreibung der aus dem Privateigentum abgeleiteten Dispositionsfreiheit des Managements und einer darin nicht eingriffsberechtigten Mitbestimmung von Betriebsräten und Gewerkschaften ist das nicht zu bewältigen, ohne dass die Beschäftigteninteressen ein weiteres Mal unter die Räder kommen. Der Rückzug von Betriebsräten und Gewerkschaften darauf, zumindest die Arbeitsplätze und Tarifansprüche der Stammbelegschaften zu retten, reicht schon lange nicht mehr aus.

Ein drittes Beispiel als Frage: Was ist in Zeiten eines postdemokratischen und zunehmend autoritären Kapitalismus das Demokratieangebot der Gewerkschaften? Aus unserer Sicht scheint es höchste Zeit zu sein, darüber neu nachzudenken, nachdem die historische paritätischen Mitbestimmung längst zu einem Auslaufmodell geworden ist.

Wirtschaftsdemokratie in einer erneuerten und nicht betrieblich enggeführten, sondern auf die gesellschaftliche Steuerung der Wirtschaft gerichteten Fassung wäre ein Perspektivansatz, den es nicht unter den Teppich zu kehren, sondern programmatisch und politisch auszubauen gilt. Die schlechte »Alternative« wäre die Fortschreibung dessen, was wir Tag für Tag erleben: die Zementierung einseitiger, extrem ungleicher Herrschaftsverhältnisse in der Arbeitswelt.

Artikel von Otto König, ehemaliger 1. Bevollmächtigter der IG Metall (Hattingen) und Richard Detje, Redakteur der Zeitschrift Sozialismus (Hamburg)

Anmerkungen
(1)Vgl. Otto König/Richard Detje: Tarifbindung – Abwärtstrend stoppen. »Gerechtigkeitsfrage Nr. 1«, in: Sozialismus 7/8-2018.
(2) Der Name geht auf die federführenden Unterzeichner, den Ruhrpott-Industriellen Hugo Stinnes und den Vorsitzenden der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands, Carl Legien, zurück, die das Abkommen am 15. November 1918 unterzeichneten.                                                                                        (3) Darüber hinaus setzen sich der DGB-Vorsitzende Hoffmann und der ver.di-Vorsitzende Bsirske für steuerliche Anreize ein, um die Tarifbindung zu stärken. Bsirske warb auf dem Festakt für einen zusätzlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 1300 bis 1700 Euro allein für Gewerkschaftsmitglieder in tarifgebundenen Firmen. Dies würde nicht nur den Anreiz erhöhen, einer Gewerkschaft beizutreten. Tarifgebundene Unternehmen könnten so auch leichter Fachkräfte gewinnen (FAZ, 17.10.2018).

Foto: „Sozialpartnerschaft?“- Foto: DGB Kittisak Jirasittichai – 123rf.com

 

Weitere Artikel

Back to top button
Close