Politik und Gesellschaft

Kinderarmut bekämpfen – DGB fordert Grundsicherung für junge Menschen

Bild von StartupStockPhotos auf Pixabay
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Am „Weltkindertag“, Anfang Juni, hatte ein Bündnis von rund 50 Organisationen mehr staatlichen Einsatz gegen Kinderarmut gefordert. „Die Armut von Kindern und Jugendlichen stagniert auf hohem Niveau«, heißt es in dem gemeinsamen Aufruf. „Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus.“ Es bedürfe „einer einheitlichen, transparenten, konsequent sach- und realitätsgerechten Ermittlung und Umsetzung des kindlichen Existenzminimums für alle Rechtsbereiche“. Dieses müsse „auskömmlich“ sein und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.

Aktuell lässt die Corona-Pandemie die Zahl der Hartz-IV-Betroffenen samt Kindern in die Höhe schnellen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) waren im Juni gut drei Millionen Haushalte auf diese Leistung angewiesen, rund 230.000 mehr als noch im März. Die Zahl der betroffenen Kinder wuchs im vergangenen Vierteljahr um etwa 50.000 auf fast zwei Millionen an. Dazu gehören etwa 300.000 unter 15jährige, die keine Leistung vom Jobcenter erhalten. Denn ihr Kindergeld und Unterhalt überschreitet die Höhe des ihnen zustehenden Budgets, der dieses übersteigende Betrag wird sogar bei ihren Eltern abgezogen. Studien zufolge gilt in Deutschland etwa jedes fünfte Kind als arm, weil seine Eltern über weniger als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens verfügen. Damit trifft es rund drei Millionen Minderjährige – Tendenz steigend.

Wie unter einem Brennglas hat die aktuelle Corona-Krise die dramatischen Folgen von Armut und sozialer Ungleichheit sichtbar gemacht: Es ist eine Frage des Einkommens, ob Kinder im eigenen Garten spielend halbwegs unbeschadet durch den Shutdown kommen oder unter beengten Wohnverhältnissen leiden, ob digitale Endgeräte fürs Home-Schooling angeschafft werden können und Kinder mitmachen können und ob steigende Preise und notwendige Mehrausgaben in der Pandemie leicht verkraftet werden können oder große Notlagen auslösen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat nun ein Konzept (1) vorgestellt, in dem die Einführung einer bedarfsorientierten Grundsicherung für Kinder gefordert wird. Familien mit niedrigerem Einkommen sollen gezielt unterstützt werden, damit sollen vor allem Kindern von Geringverdienern bessere Zukunftschancen ermöglicht werden. Alle Kinder und Jugendlichen würden aus dem Hartz-IV-System herausgenommen, Kinderarmut würde wirksam bekämpft.

Die Unterstützung für bedürftige Familien sei bislang ein unübersichtlicher Flickenteppich an Einzelleistungen, die nicht aufeinander abgestimmt seien, kritisiert der DGB. Deshalb sollen Kindergeld, Steuerfreibeträge, Kinderzuschlag sowie die Hartz-IV-Leistungen für Minderjährige nach dem Konzept durch die Kindergrundsicherung ersetzt werden. Die Zusammenfassung der Leistungen würde auch dafür sorgen, dass der Zugang vereinfacht werde.

Aktuell bekommen Eltern für ihre ersten beiden Kinder je 204 Euro im Monat, für das dritte Kind 210 Euro und ab dem vierten Kind 235 Euro. Hinzu kommen je nach Bedürftigkeit Zusatzleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Hartz IV. Gutverdienende profitieren wiederum vom steuerlichen Kinderfreibetrag. Laut dem Konzept sollen all diese Leistungen – Kindergeld, Steuerfreibeträge, Zuschläge und Hartz-IV-Zahlungen für Kinder – durch diese eine Zahlung ersetzt werden.

Eckpunkte des DGB-Vorschlags sind:

  • Das Kindergeld, der steuerliche Kinderfreibetrag, der Kinderzuschlag sowie die Hartz-IV-Leistungen für Kinder und Jugendliche werden gebündelt und durch die Kindergrundsicherung ersetzt.
  • Die Kindergrundsicherung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Einem Sockelbetrag in Höhe von 240 Euro – also einem neuen, erhöhten Kindergeld, das alle Eltern je Kind unabhängig von ihrem Einkommen erhalten. Hinzu kommt ein einkommensabhängiger, nach dem Alter der Kinder gestaffelter Zusatzbetrag.
  • Die Höchstbeträge (Summe aus Sockel und Zusatzbetrag) betragen zwischen 364 Euro monatlich (Kind unter sechs Jahren) und 504 Euro (Jugendliche ab 14 Jahre).
  • Die Anrechnung von Elterneinkommen setzt erst ein, wenn der Bedarf der Eltern bzw. des Elternteils durch eigenes Einkommen gedeckt ist und ist so gestaltet, dass die Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit zu spürbaren Einkommenszuwächsen führt.

Auch Volljährige in der Erstausbildung oder arbeitslos Gemeldete sollen bis zum 25. Lebensjahr den Sockelbetrag erhalten. Besonders profitieren würden nach dem DGB-Konzept Paare mit einem Kind, die weniger als 2.410 Euro netto verdienen oder Alleinerziehende mit weniger als 1.740 Euro.

Wenn der Vorschlag des DGB umgesetzt wird, haben Familien mit kleinen und mittleren Einkommen deutlich mehr Geld in der Haushaltskasse als bisher. Mehr als 200 000 Haushalte könnten so komplett den Hartz-IV-Bezug überwinden. In diesen Haushalten leben 710 000 Kinder. Bei den anderen Haushalten wären zwar die Kinder aus dem Bezug, die Eltern jedoch weiterhin in Hartz IV. Trotzdem hätten sie mehr Geld zur Verfügung. Die Kindergrundsicherung würde nämlich nicht, – wie aktuell das Kindergeld – mit dem Regelsatz verrechnet werden.

Der DGB beziffert die Mehrkosten auf 12,5 Milliarden Euro jährlich – im Vergleich zu den milliardenschweren Rettungsschirmen für Unternehmen sei dies, so Anja Piel, eine „kleine Summe, aber mit Sicherheit eine Investition in die Zukunft unseres Landes, die sich auszahlen wird“. Der Skandal, dass jedes fünfte Kind im reichen Deutschland in Armut lebe, müsse endlich beendet werden. Für die in Armut lebenden Kinder bedeute das nicht nur Mangel und Unterversorgung im Hier und Jetzt, sondern wirke sich auch negativ in die Zukunft aus, weil es ihnen Chancen auf schulische und berufliche Erfolge raube.

Geringfügige Einkommenseinbußen bringt der DGB-Vorschlag für Eltern mit sehr hohen Einkommen. Diese profitieren heute durch den Kinderfreibetrag im Steuerrecht deutlich mehr als Haushalte, die Kindergeld beziehen. Diese Privilegierung von Besserverdienenden wird mit dem DGB-Vorschlag beendet. Jedes Kind ist gleich viel wert!

Der DGB sieht sich mit seinem Konzept mit den Sozialverbänden, dem Kinderschutzbund sowie den Grünen, SPD und Linke einig, die ebenfalls die Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung fordern. Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie (ZFF), sagte: „Es ist an der Zeit, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen“.

 

Quelle:                                                                                                                                                    

(1)DGB Abteilung Arbeitsmarktpolitik Kindergrundsicherung: Geringverdienende unterstützen – soziale Teilhabe für alle Kinder ermöglichen!, Arbeitsmarktaktuell Nr. 3 / Juli 2020

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