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Krankenkassenbeiträge wieder „fifty-fifty“

Es ist beschlossene Sache: Die Arbeitgeber zahlen wieder die Hälfte der Krankenkassenbeiträge – so wie es jahrzehntelang der Fall war. Der Bundestag hat die Reform beschlossen. Am 1. Januar 2019 tritt sie in Kraft. Für die gesetzlich Versicherten bedeutet das: mehr Geld in der Tasche „Dass die Beiträge künftig wieder „fifty-fifty“ gezahlt werden, ist ein Erfolg der Gewerkschaften“, sagt Hans-Jürgen Urban, der im IG Metall-Vorstand für Sozialpolitik zuständig ist.

Für die Beschäftigten in Deutschland ist das eine gute Nachricht. Sie werden bei den Gesundheitskosten entlastet, weil die Arbeitgeber künftig auch beim Zusatzbeitrag die Hälfte zahlen („Parität“). Durch die Reform hat ein/e Arbeitnehmer/in mit Durchschnittsverdienst ab 2019 jeden Monat 14 bis 23 Euro mehr in der Tasche – je nachdem, bei welcher Krankenkasse er versichert ist. Bislang war der Arbeitgeberanteil an der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt. Die Zusatzbeiträge mussten die Versicherten alleine stemmen.

Korrektur einer Ungerechtigkeit

Der Beschluss des Bundestages korrigiert eine Ungerechtigkeit im Gesundheitswesen, die seit 2005 Bestand hatte und gegen die die IG Metall von Anfang an Sturm gelaufen ist: mit einer Öffentlichkeitskampagne, mit Umfragen mit Unterschriftaktionen und vielen Gesprächen mit Gesundheitspolitikern. Damals brach die schwarz-gelbe Bundesregierung mit dem Grundsatz, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich die Krankenkassenbeiträge „paritätisch“ teilen. Nun wird die bewährte Praxis wieder hergestellt.

Wie dringend die Reform war, zeigt der angerichtete Schaden: Die Gesundheitsversorgung ist seit 2005 deutlich teurer geworden. Diese Mehrausgaben wurden allein von den Versicherten bezahlt – durch Sonder- und Zusatzbeiträge. Sie summieren sich auf mittlerweile 145 Milliarden Euro. Für Hans-Jürgen Urban hat die Beteiligung der Arbeitgeber an den Zusatzbeiträgen einen weiteren Vorteil: „Wenn ihr Beitrag nicht mehr eingefroren ist, haben die Arbeitgeber wieder Interesse an einer Kostenbegrenzung, zum Beispiel bei den Arzneimittelpreisen.“

IG Metall: Jetzt weitere Ungerechtigkeiten beseitigen

In der Gesundheitspolitik bleibt trotzdem noch genug zu tun. Die IG Metall will nun weitere Ungerechtigkeiten im Gesundheitssystem beseitigen. Die Abkehr von der Beitragsparität war nicht die einzige Ungerechtigkeit im Gesundheitssystem. Eine weitere sind die hohen Zuzahlungen, die Kassenpatienten seit Jahren leisten müssen: für Medikamente, für Rollatoren oder orthopädische Schuheinlagen. Diese Zuzahlungen beliefen sich 2017 auf rund vier Milliarden Euro. Sogenannte Eigenanteile, zum Beispiel für Zahnersatz, sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. Die Arbeitgeber sind bei all diesen Zahlungen außen vor.

Die IG Metall setzt sich dafür ein, die Zuzahlungen abzuschaffen und Brillen oder Zahnersatz wieder in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufzunehmen.
(Unter Verwendung eines Textes der Website der IG Metall). 

 Foto: Parität: „Geht doch!“ – Animation: IGM

 

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