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Leistungen der IG Metall

Streikgeld, Rechtsschutz, Unfallversicherung: Die Mitgliedschaft in der IG Metall bringt viele Vorteile. Alle Leistungen im Überblick.


Über 2 Millionen Beschäftigte haben sich in der IG Metall zusammengeschlossen. Gemeinsam setzen wir uns für gute Arbeitsbedingungen, faire Entlohnung, berufliche Perspektiven, sichere Arbeitsplätze, Mitbestimmung und Demokratie im Betrieb ein. Arbeit ist ein zentraler Teil unseres Lebens. Bei der Gestaltung von guter Arbeit stützen wir uns auf Kompetenz und Erfahrung unserer Vertrauensleute und Betriebsräte. Die IG Metall fragt und hört den Menschen zu. Die Themen, die vielen unter den Nägeln brennen, werden in die politische Diskussion eingebracht. So hat die IG Metall mit ihren Betriebsräten, Vertrauensleuten und aktiven Mitgliedern kontinuierlich höhere Einkommen, kürzere Arbeitszeiten und längeren Urlaub erzielt. Auch bei branchenübergreifenden Entwicklungen setzen wir Standards: Prekäre Beschäftigung, Leiharbeit, das Recht auf die Übernahme nach der Ausbildung oder der flexible Übergang in die Rente – wir setzen die Themen und Lösungsvorschläge. Und durch die vielen Mitglieder haben wir die Kraft, das durchzusetzen. Unser Ziel ist eine Gesellschaft mit einer sozialen, demokratischen und ökologischen Wirtschaftsordnung, die allen Menschen eine faire Arbeits- und Lebenswelt bietet. Unsere Werte sind Gerechtigkeit, Würde und Respekt, wir lassen uns leiten von den Grundsätzen der Mitbestimmung und der Solidarität.

Unsere Leistungen sind in der IG Metall-Satzung verankert und können von allen Mitgliedern in Anspruch genommen werden. Das steht unseren Mitgliedern zu:

Rechtsschutz
Nicht gezahlter Lohn oder gar Kündigung: Bei Ärger mit dem Arbeitgeber können sich Gewerkschaftsmitglieder auf ihren Rechtsschutz verlassen – wenn nötig, durch alle Instanzen. Alle Mitglieder der IG Metall oder einer anderen DGB-Gewerkschaft haben Anspruch auf juristischen Beistand.

Streikgeld (Unterstützung bei Streik)
Streiks sind kein Selbstzweck, aber manchmal unumgänglich. Dann unterstützt die IG Metall ihre Mitglieder selbstverständlich auch finanziell. Die Unterstützungszahlungen, das umgangssprachlich genannte Streikgeld, errechnen sich für jedes betroffene Mitglied aus der Dauer und der Höhe der persönlichen Mitgliedsbeiträge. Warnstreikaktionen sind in der Regel hiervon ausgenommen. Für die 2015 eingeführten ganztägigen Warnstreiks (umgangssprachlich 24-Stunden-Streiks/Powerstreiks) kann der Vorstand nach Beschlusslage trotzdem Streikgeld bezahlen. Alle Informationen zum Streikgeld gibt es hier.

Unterstützung bei Maßregelung und Aussperrung
Wer sich gewerkschaftlich engagiert, darf dadurch keine Nachteile haben. Sollte der Arbeitgeber Probleme machen, etwa durch das Androhen von Nachteilen oder durch tatsächliche Maßregelung oder Benachteiligung wie Entgelteinbußen oder Kündigung, dann unterstützt die IG Metall ihre Mitglieder selbstverständlich auch finanziell, wenn sie mindestens 3 Monate satzungsgemäße Mitgliedsbeiträge geleistet haben.

Die Zahlungen errechnen sich für jedes betroffene Mitglied aus der Dauer der Mitgliedschaft und der Höhe der persönlich geleisteten Mitgliedsbeiträge. Außerdem dürfen unsere Mitglieder nicht benachteiligt werden, wenn sie an einer von der IG Metall beschlossenen Streikmaßnahme teilnehmen. Gleiches gilt bei Aussperrung, wenn die Streikmaßnahme vom IG Metall-Vorstand beschlossen wurde.

Freizeitunfallversicherung
Sturz im Skiurlaub oder Verletzung beim Radausflug? Gegen Arbeitsunfälle sind Beschäftigte gesetzlich versichert, die IG Metall gewährt ihren Mitgliedern aber auch bei Unfällen in der Freizeit Unterstützung. Unsere Freizeitunfallversicherung deckt Unfälle außerhalb des Berufs ab und besteht weltweit. Das heißt, sie gilt beim Sport genauso wie bei der Gartenarbeit oder beim Radfahren im Urlaub.

Ab dem 13. Mitgliedschaftsmonat tritt die Freizeitunfallversicherung automatisch in Kraft, wenn durchgehend der satzungsgemäße Beitrag gezahlt wurde.

Krankenhausgeld
▸ Bei einem Krankenhausaufenthalt von mindestens drei Tagen erhalten Mitglieder einen einmaligen Betrag bis zum 30-fachen des Durchschnitts der letzten 12 Monatsbeiträge, die vor dem Unfall gezahlt wurden,
maximal 51,13 Euro pro stationärem Krankenhaustag,
mindestens 154,00 Euro einmalige Auszahlung.

Invalidität
▸ Bei Vollinvalidität gibt es den 500-fachen Monatsbeitrag als einmalige Entschädigung.
▸ Bei einer Teilinvalidität von mindestens 20 Prozent gibt es den entsprechenden Teilbetrag.

Tod durch Unfall
▸ Bei einem Unfalltod erhalten die Hinterbliebenen den 200-fachen Monatsbeitrag.

Unterstützung bei außerordentlichen Notfällen
Als Teil einer solidarischen Gemeinschaft kann man sich aufeinander verlassen, wenn es hart auf hart kommt. IG Metall-Mitglieder, die durch ein unvorhersehbares Ereignis in eine außerordentliche Notlage geraten sind, können finanzielle Unterstützung beantragen. Nach persönlicher Schilderung der Notlage wird die IG Metall Geschäftsstelle über den Antrag entscheiden und die Höhe der Unterstützung festlegen. Außerordentliche persönliche Notfälle erfordern eine schnelle, unkomplizierte finanzielle Unterstützung. Die IG Metall hilft selbstverständlich auch bei existenzbedrohenden Katastrophen, wie zum Beispiel bei Flut- und Naturkatastrophen.

Unterstützung im Todesfall
Im Sterbefall erhalten Mitglieder beziehungsweise deren Hinterbliebene eine finanzielle Unterstützung. Entscheidend für die Unterstützungshöhe ist der Durchschnittsbeitrag der letzten 12 Monate aus dem Beschäftigungsverhältnis. Beispielsweise beträgt die Unterstützung für Hinterbliebene bei einem durchschnittlichen Monatsbeitrag von 27 Euro und einer Dauer der Mitgliedschaft von über 20 Jahren einmalig 851 Euro. Mitglieder erhalten beim Todesfall ihres/r Lebensgefährt*in die Hälfte des oben genannten Betrags. Damit bietet die IG Metall eine besondere Unterstützungsleistung an, da das gesetzliche Sterbegeld ersatzlos aus dem deutschen Sozialgesetzbuch gestrichen wurde

Extras für Gewerkschaftsmitglieder
Die IGM-Service GmbH bietet unseren Mitgliedern und deren Angehörigen vielfältige Angebote, die im Zusammenhang mit ihren Lebens- und Arbeitsbedingungen stehen wie zum Beispiel:

Vorsorge
Versicherungen zu fairen Konditionen, zum Beispiel Metallrente (betriebliche Altersvorsorge, Metall Plus (Privatversicherungen zu besonderen Konditionen), GUV/Fakulta (Haftung im Beruf), Verdienstausfallschutz (ohne Gesundheitsprüfung) sowie vergünstigte Konditionen im Fitnessstudio Fitnessloft.

Bildung
Berufliche und gewerkschaftliche Bildungsangebote, kostengünstige Veranstaltungstickets zu Seminaren und Veranstaltungen, Academy of Labour (Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau aus den Bereichen Mitbestimmung und Arbeitsbeziehungen sowie Personal und Management) und sgd Fernschule (Fernstudium bzw. eine berufsbegleitende Weiterqualifizierung).

Lohnsteuerberatung
Über 3.000 Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen stehen Mitgliedern der IG Metall zur Verfügung. Für Mitglieder entfällt die Aufnahmegebühr, und je nach Einkommen gibt es einen sozial gestaffelten Beitrag.

Freizeit
Vergünstigte Event- und Kulturhighlights bundesweit sowie in unmittelbarer Nähe, wie zum Beispiel Center Parks, Holiday Park, Legoland usw.

Reisen
Angebote zu den Sonderpreisen über HRS, GEW sowie Autovermietung.

https://www.igmetall.de/mitglieder/mitglied-werden#step-1

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