
Rund 750.000 Leiharbeitnehmer*innen bekommen mehr Geld in drei Stufen: 1,9 Prozent ab April 2020, weitere 3 Prozent ab April 2021 und 4,1 Prozent ab April 2022. Zudem gibt es mehr Weihnachts- und Urlaubsgeld, einen Bonus für Gewerkschaftsmitglieder, mehr Urlaub und weitere Verbesserungen. „Wir haben wesentliche Verbesserungen für die Arbeitnehmer*innen der Leiharbeitsbranche durchgesetzt,“ sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Die Tarifverträge, die rund 98 Prozent aller Leiharbeiter*innen betreffen, wurden von der IG Metall und anderen DGB-Gewerkschaften in der vierten Tarifverhandlung Ende 2019 mit den Arbeitgeberverbänden iGZ und BZA ausgehandelt.
In Euro und Cent ausgedrückt bedeutet die Tarifeinigung, dass die Löhne und Gehälter in der untersten Lohngruppe von derzeit 9,96 Euro brutto pro Stunde im Westen und 9,66 Euro im Osten bis April 2022 auf einheitlich 10,88 Euro steigen. Um Zeitarbeiter mit einfacher Qualifikation besser zu stellen, haben die Tarifparteien zudem eine zusätzliche Entgeltgruppe 2b eingezogen. In der höchsten Entgeltgruppe gibt es ein Plus von derzeit 21,71 Euro im Westen und 20,18 Euro im Osten auf 23,72 Euro ab April 2022.
Mehr Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Auch die Jahressonderzahlungen – Urlaubs- und Weihnachtsgeld – steigen. Im Jahr 2021 gibt es jeweils 150 Euro (nach sechs Monaten Beschäftigungsdauer) bis 325 Euro (nach drei Jahren). In zwei Stufen steigen die Jahressonderzahlungen bis 2023 steigen auf jeweils 200 bis 400 Euro. Neu ist auch, dass die Jahressonderzahlung tarifdynamisch und mit den zukünftigen Tariferhöhen angehoben wird. Mitglieder der IG Metall und der DGB-Gewerkschaften erhalten zu den Jahressonderzahlungen ab 2021 zusätzlich exklusive Zahlungen.
Leihbeschäftigte erhalten zudem mehr Urlaub: 25 Tage im ersten Beschäftigungsjahr bei ihrer Leihfirma (bisher waren es nur 24 Tage), 27 Tage im zweiten und dritten Beschäftigungsjahr und 30 Tage ab dem vierten Jahr (bisher erst ab dem fünften Jahr).
Mehr Entgeltgruppen – bessere Eingruppierung
Eine weitere Verbesserung ist den Gewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft bei den Entgeltgruppen gelungen. Ab Juli 2020 wird die Entgeltgruppe 2 in eine Entgeltgruppe 2a und eine Entgeltgruppe 2b aufgeteilt. Mit der neuen, zusätzlichen Entgeltgruppe 2b werden Leiharbeiter*innen mit einfacher Qualifikation deutlich bessergestellt. Darüber wurden die Entgeltgruppen 3 und 4 entzerrt und die EG 4 wurde zu einer echten Eckentgeltgruppe für Arbeitnehmer*innen mit einer dreijährigen abgeschlossen Berufsausbildung aufgewertet.
Inkrafttreten und Laufzeit
Vorbehaltlich der Zustimmung der Tarifkommissionen der Gewerkschaften sollen die Regelungen (Entgelt-, Entgeltrahmen- und Manteltarifverträge) zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Der neue Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten und kann erstmals zum 31.12.2022 gekündigt werden.
Foto: Symbol-Bild – Metaller*innen in Ennepetal – Thomas Range