
Gevelsberg. Die Betriebsratswahlen stehen vor der Tür. Vom 1. März bis 31. Mai wählen die Beschäftigten ihre Betriebsräte. Der Ortsvorstand der IG Metall Gevelsberg-Hattingen empfiehlt den Beschäftigten die Wahlen Mitte März 2018 durchzuführen. Die Betriebsratswahl ist gesetzlich geschützt. Dies ist im § 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Der Arbeitgeber im Betrieb darf die Wahl weder behindern noch beeinflussen.
Fakt ist: Gute Arbeitsbedingungen und faire Einkommen fallen nicht vom Himmel. „Dafür sind gute Tarifverträge und Gesetze notwendig, aber auch qualifizierte Betriebsratsmitglieder, die über die Einhaltung wachen und im Betrieb auf Augenhöhe mitbestimmen“, so die IG Metall Bevollmächtigte Clarissa Bader.
Betriebsräte werden im Betrieb demokratisch gewählt und vertreten die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Die Arbeitsgrundlage für ihre Tätigkeit ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), daraus ergeben sich auch Rechte für Beschäftigte und ihre Beteiligung an Entscheidungsprozessen. Bader: „Die Erfahrung in den vergangenen Jahren zeigt: Eine Belegschaft mit Betriebsrat ist grundsätzlich besser aufgestellt als ohne.“
Gewerkschaftssekretär Sven Berg weist darauf hin, welche Mitsprache und Mitbestimmungsrechte ein Betriebsrat hat: Er muss bei Versetzungen, Abmahnungen und Kündigungen gehört werden. Er redet mit bei Entgeltfragen, wie Eingruppierung und Zulagen. Er muss bei Überstunden, der Gestaltung der Arbeitszeit und Urlaubsplanung miteinbezogen werden. Aus- und Weiterbildung, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz gehören zu seinen Aufgaben. Der Betriebsrat hat breite Gestaltungsmöglichkeiten durch das Verhandeln von Betriebsvereinbarungen. Dazu gehören auch Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan.
Betriebsratswahl gut vorbereiten
Vor der eigentlichen Wahl steht deren gute Vorbereitung. Dazu gehört im ersten Schritt in Betrieben mit existierenden Betriebsräten die Einsetzung von Wahlvorständen in den kommenden Wochen. Sobald diese sich gebildet haben, beginnt sie mit der Organisation der Wahl. Dazu gehören formale Aushänge wie Wahlausschreiben, Wähler- und Kandidatenlisten bis hin zur Vorbereitung der Stimmzettel sowie der Wahl an der Urne bzw. der Briefwahl.
Damit die Durchführung der Betriebsratswahl klappt und keine Gründe für eine Anfechtung der Wahl entstehen, führt die IG Metall Geschäftsstelle Gevelsberg-Hattingen im November 2017 und Mitte Januar 2018 Tagesseminare für Mitglieder der Wahlvorstände – für das normale Wahlverfahren sowie für das vereinfachte Wahlverfahren – durch. In diesen Seminaren werden die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung der Betriebsratswahlen vermittelt, aber auch Vorschläge zur optimalen Vorgehensweise gemeinsam bearbeitet.
In Betrieben ohne bisher existierenden Betriebsrat ist es jetzt an der Zeit durchzustarten. Ab fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern ist es möglich, einen Betriebsrat zu gründen. Drei wahlberechtigte Beschäftigte oder die IG Metall können zur Wahlversammlung einladen, in der die Beschäftigten dann den Wahlvorstand wählen. In diesen Fällen ist es sinnvoll sich an die IG Metall Geschäftsstelle Gevelsberg-Hattingen zu wenden. Die dortigen Hauptamtlichen helfen einen Betriebsrat zu gründen, dessen Wahl vorzubereiten und durchzuführen.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle zum Betrieb gehörenden Arbeitnehmer/innen ohne Leitungsfunktion, die das 18. Lebensjahr vollendet haben – auch Beschäftigte im Außendienst sowie Leiharbeiter/innen. Letztere wählen und zählen. Im Entleihbetrieb regelmäßig eingesetzte Leiharbeitnehmer sind bei der Größe des Betriebsrats grundsätzlich mitzuzählen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (7 ABR 69/11) am 13. März 2013 entschieden. Bei Betrieben mit bis zu 51 Arbeitnehmern kommt es zusätzlich auf die Wahlberechtigung an.
Engagierte KandidatInnen aufstellen
In den kommenden Wochen beginnt auch die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten. Alle wahlberechtigten Arbeitnehmer, die am Wahltag mindestens sechs Monaten dem Betrieb angehören, können sich zur Wahl stellen. Wer kandidieren will, sollte sich beim Betriebsrat, bei den Vertrauensleuten der IG Metall im Betrieb oder beim Wahlvorstand melden.
Da sich Betriebsräte für alle Beschäftigten im Betrieb einsetzen müssen ist es wichtig, dass nach der Wahl alle Beschäftigtengruppen im Betriebsrat vertreten sind: Menschen jeder Herkunft, Frauen und Männer, aus der Produktion und den Büros, jung und alt. Bei der Aufstellung der KandidatInnen können die IG Metall-Vertrauensleute wichtige Hilfestellungen leisten.
Eine gute Möglichkeit für KandiatInnen sich den Beschäftigten außerhalb ihrer Abteilungen bekannt zu machen, sind die kommenden Betriebsversammlungen, in denen über die anstehenden Wahlen informiert werden sollte.
Amtszeit und Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder
Betriebsratsmitglieder werden für eine vierjährige Amtszeit gewählt. In Betrieben von 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmer/innen besteht der Betriebsrat aus einer Person, bis 50 Beschäftigten aus drei Mitgliedern, bei 51 bis 100 Arbeitnehmer/innen aus fünf Mitgliedern, bis 200 Beschäftigten aus sieben Mitgliedern und so fort. In Unternehmen mit 1001 bis 1500 Beschäftigten gehören dem Betriebsrat 15 Mitglieder an. In Betrieben ab 200 Arbeitnehmern wird ein Betriebsratsmitglied freigestellt.
Kompetente Unterstützung durch die IG Metall
Die Gewerkschaftssekretäre Sven Berg, Dennis Schindehütte und Nadine Schröer-Krug, sowie die Erste Bevollmächtigte Clarissa Bader der IG Metall GS Gevelsberg-Hattingen unterstützen in den kommenden Wochen Betriebsräte, IG Metall-Vertrauensleute und Wahlvorstände bei der Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahlen 2018 – mit Beratung und Materialien.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Wahlen bietet die IG Metall Seminare zur Qualifizierung der neu- und wiedergewählten Betriebsratsmitglieder an. Denn: Theorie ist der Kompass für die Praxis in den Betrieben. Darüber hinaus können die Betriebsräte auf eine kompetente Unterstützung durch die IG Metall bei ihrer täglichen Arbeit bauen.
Termine der Seminare für die Wahlvorstände:
Normales Wahlverfahren:
Donnerstag, 16. November, Mittwoch, 22. November
und Donnerstag, 30. November 2017
Das normale Wahlverfahren gilt ab 51 wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen, (in Betrieben mit in der Regel 51 bis 100 wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen können der Wahlvorstand und der Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbaren) und ist zwingend in Betrieben ab 101 wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen vorgesehen.
Vereinfachtes Wahlverfahren:
Dienstag, 16. Januar 2018
Das vereinfachte Wahlverfahren gilt zwingend bei mehr als 5 und bis zu 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern und kann wahlweise ab 51 bis zu 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern im Betrieb nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.
Seminarort: IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel, Otto-Brenner-Straße 100, 45549 Sprockhövel
Uhrzeit: Jeweils 08:30 bis 16:00 Uhr
Foto: Neugewählte Betriebsratsmitglieder 2014 im IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel
Foto: IGM GH-Archiv