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Neue Corona-Regeln ab November

Keine Lohnfortzahlung bei Quarantäne für Ungeimpfte

Über 66 Prozent der Bevölkerung in Deutschland ist vollständig gegen das Coronavirus geimpft, so die aktuellen Daten des Robert Koch-Instituts (RKI). Unter den Erwachsenen soll die Impfquote bei über 76 Prozent liegen, wobei die Meldestatistik des RKI nach eigenen Angaben unvollständig ist. Die Zahlen spiegeln eine hohe Impfbereitschaft wider, womöglich auch aufgrund drohender Konsequenzen für Ungeimpfte. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Bisher hat gegolten

Laut Infektionsschutzgesetz hatten Beschäftigte, die wegen angeordneter Quarantäne nicht arbeiten konnten und deshalb finanzielle Ausfälle zu beklagen hatten, Anspruch auf eine Entschädigung. Für sechs Wochen konnte eine Entschädigung in voller Höhe des Ausfalls gewährt werden. Mit Beginn der siebten Woche konnte noch eine Entschädigung von 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls zugebilligt werden – für einen vollen Monat aber höchstens ein Betrag von 2.016 Euro. Der Arbeitgeber ging bei der Auszahlung in Vorleistung – und konnte sich danach das Geld vom Staat erstatten lassen.

Was ändert sich mit dem Beschluss zum 1. November 2021?

Das Bundesinfektionsschutzgesetz schreibt nach Paragraf 56 vor, dass kein Anspruch auf Lohnersatzzahlungen im Quarantäne-Fall besteht, wenn die Quarantäne im Voraus durch eine Schutzimpfung hätte verhindert werden können. Seit dem 1. November gelten daher verschärfte Regelungen.

In Quarantänefällen, die ab diesem Termin beginnen, müssen Arbeitnehmer*innen nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen konnten, damit weiter eine Entschädigung gezahlt wird. Im Zusammenhang mit einer Verdienstausfallsentschädigung dürfen Arbeitgeber dafür eine Auskunft über den Impf- oder Genesenen-Status von den Betroffenen einholen.

Von der neuen Regel betroffen sind ausschließlich Impfunwillige. Das sind nicht geimpfte Menschen, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich aus gesundheitlichen Gründen auch impfen lassen könnten.

Erstens: Laut Einreise-Verordnung müssen sich nicht geimpfte Personen bei Reiserückkehr aus einem Hochrisikogebiet (zehn Tage) oder Virusvarianten-Gebiet (14 Tage) in häusliche Quarantäne begeben. In Quarantäne müssen inzwischen fast nur noch ungeimpfte Menschen, da für vollständig Geimpfte die Quarantäne-Vorgaben meist nicht gelten.

Zweitens: Auch als Kontaktpersonen von Coronainfizierten sind Menschen, die nicht geimpft sind, in der Regel zur Quarantäne verpflichtet. Sofern die Arbeit von zu Hause nicht möglich ist, bleiben in beiden Fällen ab dem 1. November Lohnausfälle in der Quarantäne unbeglichen.

Welche Ausnahmen gibt es?

Alle Corona-Infizierten sind von der Regel ausgenommen. Denn sie haben ein grundsätzliches Anrecht auf die sogenannte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Für Menschen, für die bis zu acht Wochen vor der Quarantäne keine Impfempfehlung vorliegt, wird weiterhin eine Entschädigung gezahlt. Dies gilt bis Jahresende ebenfalls für Schwangere und Stillende.

Kritik an der Neuregelung

Der Deutsche Gewerkschaftsbund spricht von einer „Impfpflicht durch die Hintertür“. Der Sozialverband kritisiert, dass die Streichung der Lohnerstattung vor allem gesundheitlich Angeschlagene und arme Menschen treffe. Einige Kritiker verweisen darauf, dass das Ende der Lohnfortzahlung dazu führen könnte, dass einige Ungeimpfte ihre Quarantäne verschweigen oder missachten und damit das Infektionsgeschehen angeheizt wird.

Die Gesundheitsminister*innen der Länder argumentieren, dass die Gemeinschaft bislang den Verdienstausfall steuerlich gezahlt habe, obwohl es inzwischen für jede und jeden ein Impfangebot gebe. Das sei unsolidarisch.

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