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Ordentliches Lohnplus für Leiharbeiter

Ab 1. April 2015 erhalten Leiharbeiter zwei Mal mehr Geld: Ihre Entgelte steigen im Westen um 3,5 Prozent. Das Plus resultiert aus den Tarifabschlüssen von 2013. „Dadurch erhöhen sich auch die Mindestlöhne sowie die von der IG Metall zusätzlich ausgehandelten Branchenzuschläge“, so Gewerkschaftssekretär Sven Berg von der IG Metall Vst. Gevelsberg-Hattingen.

Bei den letzten Abschlüssen mit den Zeitarbeitsverbänden BAP und IGZ im September 2013 gelang es der DGB-Tarifgemeinschaft, der die IG Metall angehört, einen schrittweisen Anstieg der Entgeltgruppen und damit auch des Mindestlohns (EG 1), zu erreichen. Dieser kletterte im vergangenen Jahr erstmals auf 8,50 Euro im Westen und erreicht ab 1. April 2015 die Höhe von 8,80 Euro. Das ist ein Plus von 3,5 Prozent. Die nächste Tarifetappe steht im Juni 2016 an: Dann wird der Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche auf 9 Euro angehoben.

Die Tarifentgelte in den Entgeltgruppen 2 bis 9 erhöhen sich ebenfalls im gleichen prozentualen Umfang. Die Eckentgelte liegen dann im Westen der Republik bei 10,98 Euro. Einem „IG Metall-Tarifinfo für Leiharbeiter“ kann entnommen werden, wie hoch die einzelnen Stundenentgelte und Branchenzuschläge sind. Denn letztere steigen auch ab April in Folge der Entgelterhöhungen. Das Info-Blatt ist im IG-Metall-Büro in Gevelsberg erhältlich.

Auf die Branchenzuschläge haben Leiharbeiter Anspruch, wenn sie in tarifgebundenen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie, der Textil- und Bekleidungsbranche, sowie der Holz- und Kunststoff verarbeitenden Industrie eingesetzt sind. In allen drei Branchen sind die Zuschläge nach Einsatzzeiten und Entgeltgruppen gestaffelt.

Dadurch erhöht sich stufenweise das Grundentgelt der Leiharbeiter, die länger als sechs Wochen im gleichen Betrieb eingesetzt sind. Werden die Arbeitseinsätze bis zu drei Monate unterbrochen, werden die Einsatzzeiten zusammengezählt. Urlaube, Feiertage und Krankheiten bis zu sechs Wochen zählen bei der Einsatzzeit und bei der Berechnung der Stufen mit.

Durch die Zuschläge beträgt der Leiharbeiterlohn bei neun Monaten Einsatzdauer rund 80 bis 90 Prozent des vergleichbaren Entgelts der Stammbeschäftigten. Diesen Erfolg haben die IG Metall-Mitglieder gemeinsam erkämpft. Letztlich haben nur sie einen Rechtsanspruch auf die tariflichen Errungenschaften.

Foto: Gleicher Lohn für Leiharbeiter: Aktion vor Jeco im März 2012 – Foto: IGM GH-Archiv

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