PLUS als IG Metall Mitglied – der gewerkschaftliche RECHTSCHUTZ

Arbeitszeitverstöße, ausbleibende Entgeltzahlung, Abmahnung, Kündigung: Wenn es am Arbeitsplatz Ärger gibt, kommt die IG Metall ins Spiel. Hier erklären wir, wem wir helfen können und wie wir das machen.
Wer kann den gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen?
Alle IG Metall Mitglieder haben ab einer Mitgliedschaft von drei Monaten einen Anspruch auf Rechtsberatung und ab einer Mitgliedschaft von sechs Monaten Rechtsschutz für eine Prozessvertretung. Die Gewerkschaftssekretärinnen und -sekretäre der IG Metall oder der DGB-Rechtsschutz GmbH beraten und vertreten Mitglieder gegenüber ihren Arbeitgebern, der Renten-, Kranken oder Unfallversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung. Auch bei der Erst-Anerkennung einer Schwerbehinderung oder einer Anpassung des Grades der Behinderung sind sie im Widerspruchs- und Klageverfahren tätig.
Wo beantragt das Mitglied den Rechtsschutz?
Erste Anlaufstelle für Mitglieder ist die IG Metall Geschäftsstelle Ennepe-Ruhr-Wupper mit ihren 3 örtlichen Büros. Dort erhalten sie nach Absprache eine erste Beratung. Wichtig: Zu diesem Gespräch sämtliche Unterlagen aus dem Arbeitsverhältnis mitbringen (Arbeitsvertrag, Abrechnungen etc.). Damit verschaffen sich die beratenden Gewerkschaftssekretärinnen und -sekretäre einen ersten Überblick. Die Geschäftsstelle prüft den Fall und entscheidet gemeinsam mit dem Mitglied wie die nächsten Schritte in sind.
Welche Vorteile hat der gewerkschaftliche Rechtsschutz gegenüber dem privaten?
Eine private Rechtsschutzversicherung übernimmt zum Beispiel nicht die Kosten einer juristischen Beratung bzw. Prüfung von Arbeits- oder Aufhebungsverträgen. Sie erteilt dem Anwalt oft nur dann eine sogenannte Deckungszusage, wenn eine rechtswidrige Handlung durch den Arbeitgeber vorliegt. Die für den Rechtsschutz in der Geschäftsstelle zuständigen Kolleginnen und Kollegen helfen auch dann, wenn kein Streitfall zu Grunde liegt. Sie checken Entgeltabrechnungen und fordern mögliche Ansprüche ein – zunächst außergerichtlich und notfalls auch vor Gericht. Ob Prüfung und Beratung, Prozessvertretung vor Gerichten oder Behörden dem Gewerkschaftsmitglied entstehen keine Kosten.
Übernimmt die IG Metall auch Kosten für einen selbst beauftragten Anwalt?
Nein. Die Regeln zum gewerkschaftlichen Rechtsschutz sind in der IG Metall-Satzung und den Rechtsschutzrichtlinien festgeschrieben. Danach ist eine nachträgliche Übernahme von Anwaltskosten unzulässig. Diese Kosten müssen Mitglieder aus eigener Tasche zahlen. Je nach Streitfall und Ausgang des Verfahrens eine kostspielige Angelegenheit.
Wer vertritt die IG Metall Mitglieder vor Gericht?
Vor Gericht werden die IG Metall Mitglieder von Rechtsschutzsekretär*innen der DGB Rechtsschutz GmbH vertreten. Sie bietet Ihre Leistungen den Gewerkschaften und ihren Mitgliedern an 161 Standorten an. Die Juristinnen und Juristen kennen die Betriebe mit Ihren besonderen Problemen. Sie haben einen engen Draht zu den Kolleginnen und Kollegen der örtlichen Gewerkschaften. Vor allem kennen sie die Gerichte und die einzelnen Richterinnen und Richter in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Die DGB Rechtsschutz GmbH führt dabei weit mehr als 120.000 Verfahren im Jahr. So viele Verfahren bringen Erfahrung und Wissen. Die im Rechtsschutz beschäftigten Juristinnen und Juristen sind ausgewiesene Experten im Arbeits- und Sozialrecht.