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„Schutzschild“ mit Löchern

Die Coronakrise schlägt von Tag zu Tag mehr auf die Wirtschaftslage durch. Alle Bänder der Autohersteller – von VW, Audi und Porsche über Ford und Opel bis zu Daimler und BMW – stehen mittlerweile still, zunächst für zwei bis drei Wochen. Begründet wird dies mit der sich deutlich verschlechterten Absatzlage und der Unsicherheit bei der Teileversorgung. Grenzüberschreitende Lieferketten, Just-intime-Produktion, internationale Zusammenkünfte würden ausfallen, still stehen oder heftig gestört.

Auch der Schutz der Belegschaften vor Infektionen wird genannt. „Oberstes Ziel ist es, die Ausbreitung des Coronavirus so stark wie möglich zu verlangsamen“, sagte VW-Chef Herbert Diess. Diese Einsicht hatte sich jedoch erst nach zunehmendem Widerstand in den Werken eingestellt, denn während ein Teil der Angestellten ihre Arbeit im Home-Office verrichten kann, sind die abhängig Beschäftigten in den Produktionshallen einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt.

Die Entscheidung die Bänder still zusetzen haben eine Kettenreaktion in Gang gesetzt, die nun auch Zulieferer wie Bosch, Continental, ZF, Schaeffler aber auch Stahlbetriebe wie Thyssenkrupp und Arcelor Mittal in Bremen mit voller Härte trifft. Und anders als im Rezessionsjahr 2009 trifft die Coronakrise die Wirtschaft flächendeckend – im Hotel-, Reise- und Tourismussektor über den Einzelhändler bis hin zu den Gastwirten und Kleinkunst-darstellern ist die Krise angekommen.

Die Dimension des Einbruchs ist gewaltig. Was aktuell geschieht, ist mit keinem Schock der Vergangenheit zu vergleichen. Es handelt sich um einen staatlich verordneten Stillstand des wirtschaftlichen Lebens in großen Teilen der Welt. Der „Shutdown“ währt gegenwärtig zwei Wochen. Aus Sicht des Berliner Robert-Koch-Instituts stehen wir damit noch am Beginn der Pandemie. Mindestens bis Ostern sollen die bisherigen Einschränkungen des wirtschaftlichen und öffentlichen Lebens anhalten.

Die Große Koalition in Berlin hat nun für die Unternehmen einen „Schutzschirm“ gespannt – in unglaublich kurzer Zeit eine noch nie dagewesene fiskalische Abfederungsaktion beschlossen. Bundestag und Bundesrat genehmigten einen Nachtragshaushalt in Höhe von 122,5 Milliarden Euro, davon 50 Milliarden für die Unterstützung kleiner Unternehmen und Selbständiger. Zusätzlich wird die Begrenzung der staatlichen Kreditaufnahme gelockert, damit der Bund im Jahr 2020 156 Milliarden neue Kredite zeichnen kann. Neben diesen direkten Hilfsgeldern können in einem „Rettungsschirm“ für größere Firmen notfalls Bürgschaften über mehrere Hundert Milliarden bereitgestellt werden.

Als „Schutzschild 2“ soll in der Coronakrise für die Betriebe und die Arbeitnehmer*innen Kurzarbeit dienen, um Entlassungen zu verhindern und Beschäftigung zu sichern.

Auch in diesem Fall haben Bundestag und Bundesrat in einem beispiellosen Schnellverfahren erweiterte Regelungen für das Kurzarbeitergeld beschlossen, die rückwirkend zum 1. März in Kraft getreten sind. Unternehmen, die seit Anfang März Teile ihrer Belegschaft in Kurzarbeit geschickt haben, können es sofort beantragen. Voraussetzung ist: Zehn Prozent der Belegschaft müssen betroffen sein statt bisher ein Drittel. Minusstunden in den Arbeitszeitkonten werden nicht mehr zur Voraussetzung gemacht. Außerdem wird der Bezug von Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeiter*innen ermöglicht.

Den Unternehmen werden darüber hinaus die Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden zu hundert Prozent voll erstattet.  Das bedeutet: Obwohl die Sozialbeiträge zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt werden, bekommen die Kurzarbeiter von deren Erstattung nichts ab. Das heißt: Ein Konzern kann Bürgschaften erhalten, ein Geschäftsinhaber Liquiditätshilfen, seine Beschäftigten aber lediglich Kurzarbeitergeld in einer Höhe, was ihrer Liquidität überhaupt nicht auf die Sprünge hilft. Während die Arbeitgeber durch Kurzarbeit deutlich finanziell entlastet werden, müssen die Beschäftigten Entgelteinbußen hinnehmen.

Das von der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu zahlende Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des Nettoeinkommens und für Beschäftigte mit Kindern 67 Prozent. Gerade Beschäftigte mit geringen Einkommen in den Niedriglohnsektoren kommen bei einem solchen Nettoeinkommensverlust nicht lange über die Runden. „Diese soziale Schieflage ist für die Gewerkschaften nicht akzeptabel“, so der DGB.  Die Verordnung sei so zu ändern, dass die Arbeitgeber einen Teil der erstatteten Sozialversicherungsbeiträge dazu nutzen, den Lohn der Beschäftigten auf 80 Prozent aufzustocken, fordern die Gewerkschaften.

Doch die Arbeitgeber weigern sich, das Kurzarbeitergeld aufzustocken. „Das ist eine falsche Forderung zur falschen Zeit“, schimpfte die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft. Die Unternehmen bräuchten die Entlastung von den Sozialversicherungsbeiträgen, um zu überleben.  Kurzarbeit sei dazu da, Mitarbeiter im Unternehmen zu halten. „Die Alternative zu Kurzarbeit mit Lohneinbußen ist eben nicht Weiterbeschäftigung zu vollem Lohn, sondern Entlassung“, tönte BDA-Präsident Ingo Kramer in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Ministern Hubertus Heil und Peter Altmaier sowie dem DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann im Bundesarbeitsministerium, in  dem es darum ging, wie man die Gehaltslücken schließen könnte, die den Millionen Kurzarbeitern drohen, das jedoch ohne eine Ergebnis zu Ende gegangen ist. „Das Jammern der Arbeitgeber und gleichzeitig die Respektlosigkeit gegenüber den eigenen Beschäftigten sind unerträglich“, heißt es in Gewerkschaftskreisen.

Wie wichtig die Forderung nach Aufstockung des Kurzarbeitergeld ist, um eine „soziale Schieflage“ zu vermeiden, unterstreicht eine Untersuchung des gewerkschaftlichen WSI-Tarifarchivs in Düsseldorf. „Nur eine Minderheit der Tarifbeschäftigten erhält eine bereits vertraglich vereinbarte Zuzahlung zum Kurzarbeitergeld“ erklärte der Leiter des Tarifarchivs, Thorsten Schulten.

In der Industrie gibt es entweder betriebliche und/oder tarifvertragliche Vereinbarungen. In Unternehmen der Automobilindustrie, die den Shutdown ihrer Werke inzwischen vollzogen haben, wie bei Volkswagen im Fall von Kurzarbeit Zuzahlungen auf 78 bis 95 Prozent fällig. Bei BMW ist geregelt, dass wenn das Netto-Entgelt eines Tarifmitarbeiters inklusive Kurzarbeitergeld 93 Prozent des Normalniveaus unterschreitet, wird ihm der entsprechende Differenzbetrag ausgeglichen.

Tarifvertragliche Regelungen gibt es laut dem WSI-Tarifarchiv beispielsweise im Groß- und Außenhandel in Nordrhein-Westfalen, im Kfz-Handwerk in Bayern, in der chemischen Industrie oder bei der Deutschen Bahn und der Deutschen Telekom. In der Systemgastronomie (McDonald’s, Starbucks, Nordsee, Pizza Hut) haben die Tarifparteien erst jüngst eine entsprechende Zusatzvereinbarung getroffen. In den existierenden Tarifverträgen verpflichten sich die Arbeitgeber, einen Zuschuss zum staatlichen Kurzarbeitergeld zu zahlen, sodass die Beschäftigten zwischen 75 und 97 Prozent des Nettogehalts erhalten, so das Forschungsinstitut. Allerdings werde nur eine Minderheit der Tarifbeschäftigten von solchen Aufstockungsregelungen erfasst.

Die Einkommensverluste der Beschäftigten n der Metall- und Elektroindustrie sollen, so der aktuell vereinbarte Tarifvertrag, bei Kurzarbeit durch den Abschluss einer »freiwilligen Betriebsvereinbarung« minimiert werden. Und zwar auf folgendem Weg: Für die Laufzeit des Tarifvertrags kann das tarifvertragliche Urlaubs- und Weihnachtsgeld der betroffenen Beschäftigten gezwölftelt und auf ihr monatliches Einkommen aufgeschlagen werden. Und anstelle eines allgemeinen tariflichen Zuschusses zum Kurzarbeitergeld wird in jedem Betrieb ein »Solidartopf« eingerichtet, der zum Ausgleich oder zur Verminderung sozialer Härten im Fall von langandauernder und hoher Betroffenheit durch Kurzarbeit dienen soll. Der Einmalbetrag, der in diesen Topf eingezahlt wird, errechnet sich aus der Anzahl der Beschäftigten im Betrieb (Stichtag: 1. April 2020) multipliziert mit 350 Euro. Die konkreten Aufzahlungsmodalitäten werden in einer Betriebsvereinbarung geregelt.

„Dass die Politik in der Coronakrise schnell und entschlossen gehandelt hat. Das ist gut so“, heißt es in einer von der IG Metall in großen Tageszeitungen geschalteten Anzeige „Jetzt. Verantwortung zeigen!“ Darin heißt es: Millionen Beschäftigte werden in Kurzarbeit gehen und von heute auf morgen auf bis zu 40 Prozent ihres Nettoeinkommens verzichten müssen. Das reicht nicht, um Miete und laufende Kosten zu finanzieren. Die Regierung habe beschlossen, dass die Unternehmen nicht nur die Arbeitgeberbeiträge, sondern auch die Arbeitnehmerbeiträge bei Kurzarbeit erstattet bekommen. Das erzeugt eine soziale Schieflage. Das ist zutiefst ungerecht und muss korrigiert werden. Die IG Metall und der DGB fordert deshalb: Die erstatteten Arbeitnehmerbeiträge gehören den Arbeitnehmer*innen und müssen für die Aufstockung des Kurzarbeitergelds auf mindestens 80 Prozent genutzt werden. Das ist das soziale Gebot der Stunde! 

Artikel von Otto König, ehemaliger 1. Bevollmächtigter der IG Metall (Hattingen) und Richard Detje, Redakteur der Zeitschrift Sozialismus (Hamburg)

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