AktuellesArtikelPolitisches

Sozialwahlen 2023 – Unbedingt beteiligen!

Die drittgrößte Wahl in Deutschland steht an: die Sozialwahl 2023! Bis zum 31. Mai können rund 52 Millionen wahlberechtigte Versicherte über die Zusammensetzung der Sozialparlamente der gesetzlichen Sozialversicherungsträger entscheiden – und damit mitbestimmen, wer dort die wichtigen Entscheidungen treffen darf und das funktioniert bereits seit dem 19. Jahrhundert

Das Prinzip hat sich bewährt und ist aktueller denn je: Der Sozialstaat ist unter Druck, die Finanzierung gefährdet– zum Beispiel im Gesundheitsbereich. Die Versichertenvertreter setzen sich dafür ein, dass gute Versorgung und Gesundheitsleistungen erhalten bleiben und nicht dem Spardiktat zum Opfer fallen.

Die Sozialwahlen sind eine wichtige demokratische Säule in Deutschland, die es den Versicherten ermöglicht, Einfluss auf die Entscheidungen der Sozialversicherungsträger zu nehmen, denn die Selbstverwaltungsorgane haben in vielen Bereichen entscheidende Mitwirkungsrechte, zum Beispiel bei der Gestaltung von Leistungen oder der Höhe von Beiträgen.

Gewählt wird alle 6 Jahre mit dem Ziel, Vertreterinnen und Vertreter für die Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger zu wählen. Dazu gehören insbesondere die Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und Unfallversicherungsträger.

Die Wahlberechtigten bei den Sozialwahlen sind alle Versicherten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und in den entsprechenden Sozialversicherungsträgern pflichtversichert sind. Dazu gehören auch Rentnerinnen und Rentner sowie Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld I.

Im Vorfeld der Sozialwahlen treten in der Regel verschiedene Listen an, die von den Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden oder auch Parteien unterstützt werden.

Die IG Metall kandidiert eigenständig bei der Rentenversicherung Bund, der Rentenversicherung Saarland, bei der Techniker Krankenkasse, der Barmer GEK, der DAK-Gesundheit, bei der Metall Berufsgenossenschaft Holz und Metall und der Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse. Bei anderen Kassen und bei regionalen Rentenversicherungen kandidiert die IG Metall auf Gemeinschaftslisten des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Bei den Sozialwahlen geht es um viel: Es geht um die Mitbestimmung der Versicherten bei den Sozialversicherungsträgern, um die Zukunft der Sozialversicherungssysteme und um die Sicherung der sozialen Absicherung in Deutschland. Deshalb ist es wichtig, dass alle Wahlberechtigten von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen und so ihre Stimme für eine starke und demokratische Selbstverwaltung abgeben.

Insgesamt sind die Sozialwahlen ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialstaats und ein bedeutender Ausdruck der demokratischen Mitbestimmung in Deutschland.

Die Mitbestimmung der Versicherten bei den Sozialversicherungsträgern durch die Sozialwahlen hat in der Vergangenheit zu vielen wichtigen Entscheidungen und Verbesserungen geführt. Hier sind einige Beispiele:

Ausweitung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung: Bei der Ausgestaltung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung haben die Selbstverwaltungsorgane der Krankenkassen eine wichtige Rolle. So haben sie in der Vergangenheit zum Beispiel die Erstattung von Zahnprophylaxe in den Leistungskatalog aufgenommen.

Beitragssenkungen: In manchen Fällen haben die Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger auch Beitragssenkungen beschlossen. Zum Beispiel wurde im Jahr 2019 der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte gesenkt. Dies wurde unter anderem damit begründet, dass die Bundesagentur für Arbeit aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage weniger Arbeitslosengeld auszahlen musste als erwartet.

Von April bis Mitte Mai 2023 erhalten die Versicherten ihre Wahlunterlagen per Post: Das sind der Stimmzettel und der Wahlumschlag. Der ausgefüllte Stimmzettel muss in dem verschlossenen Wahlumschlag per Post verschickt und bis zum Wahltag, dem 31. Mai 2023, beim zuständigen Wahlausschuss eingegangen sein.

Online-Wahl: Bei den Ersatzkassen (TK, Barmer, DAK, KKH und hkk) können Versicherte erstmals auch online wählen. Alle Details dazu gibt es hier.

Wählt mit!

Weitere Artikel

Back to top button
Close