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Wider die Behinderung antifaschistischen Engagements. Die VVN-BdA ist gemeinnützig!

Am 4. November 2019 hat das Finanzamt für Körperschaften des Landes Berlin dem
Bundesverband der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) den Status der Gemeinnützigkeit entzogen. Bis zum 4. Dezember 2019 soll die VVN-BdA eine hohe Steuernachforderung begleichen. Der Entzug des Status der Gemeinnützigkeit stellt
die Existenz der Vereinigung, die 1947 von Überlebenden der Konzentrationslager und
NS-Verfolgten in Frage.

Dagegen protestieren wir und verlangen die sofortige Wiederanerkennung der VVN-BdA als gemeinnützig. Wir rufen die Mitglieder der IG Metall Gevelsberg-Hattingen, Witten und Wuppertal dazu auf, diese Forderung aktiv zuunterstützen.

Wir schließen uns den Worten Esther Bejaranos, Ausschwitz-Überlebende und Ehrenvorsitzende der VVN-BdA, aus ihrem Offenen Brief an den Bundesminister der Finanzen an:
„Die Arbeit der Antifa, die Arbeit antifaschistischer Vereinigungen ist heute – immer noch – bitter nötig. Für uns Überlebende ist es unerträglich, wenn heute wieder Naziparolen gebrüllt, wenn jüdische Menschen und Synagogen angegriffen werden, wenn Menschen durch die Straßen gejagt und bedroht werden, wenn Todeslisten kursieren und extreme Rechte nicht mal mehr vor Angriffen gegen Vertreter des Staates zurückschrecken… Und nun frage ich Sie: Was kann gemeinnütziger sein, als diesen Kampf zu führen? Entscheidet hierzulande tatsächlich eine Steuerbehörde über die Existenzmöglichkeit einer Vereinigung von Überlebenden der Naziverbrechen?

Wohin steuert die Bundesrepublik? Das Haus brennt – und Sie sperren die Feuerwehr aus, wollen der größten und ältesten antifaschistischen Vereinigung im Land die Arbeit unmöglich machen? Nie habe ich mir vorstellen können, dass die Gemeinnützigkeit unserer Arbeit angezweifelt oder uns abgesprochen werden könnte! Dass ich das heute erleben muss! Haben diejenigen schon gewonnen, die die Geschichte unseres Landes verfälschen wollen, die sie umschreiben und überschreiben wollen? Die von Gedenkstätten als »Denkmal der Schande« sprechen und den NS-Staat und seine Mordmaschine als »Vogelschiss in deutscher Geschichte« bezeichnen?“

Inhaltlich beruht der Beschluss des Berliner Finanzamtes vor allem auf der Gleichsetzung von Demokratie und Kapitalismus durch den bayerischen Verfassungsschutz: Weil befreundete Organisationen und manche Doppelmitglieder der VVN-BdA ein anderes Wirtschaftssystem fordern, hat der bayerischeVerfassungsschutz den bayerischen Landesverband der VVN-BdA wiederholt zur
»linksextremistisch beeinflussten Organisation« erklärt.

Dagegen erklären wir: Das Grundgesetz ist in bewusster Abgrenzung zu dem Herrschaftssystem entstanden, dass zu Völkermord und zum Zweiten Weltkrieg geführt hat. Selbstverständlich darf man für ein nichtkapitalistisches Wirtschaftssystem sein, ohne damit ein Feind des Grundgesetzes zu sein. Unsere Verfassung wird nicht dadurch geschützt, dass antifaschistisches Engagement unter Beobachtung gestellt
wird.

Es ist längst überfällig, ein modernes Demokratieverständnis ins Gemeinnützigkeitsrecht umzusetzen. Zivilgesellschaftliches Engagement muss angemessen gefördert, antifaschistischer Einsatz darf nicht behindert werden. Eine politische Betätigung für das Allgemeinwohl darf nicht zu einer Aberkennung der
Gemeinnützigkeit führen.

Foto: IGM GH

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