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Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen schöne Urlaubstage!

Das IG Metall-Team der Geschäftsstelle Gevelsberg-Hattingen wünscht allen Mitgliedern in den kommenden Wochen schöne und erholsame Urlaubstage.

Clarissa Bader, Mathias Hillbrandt, Sven Berg, Nadine Schröer-Krug, Dennis Schindehütte
Susanne Dudeck, Sigrid Haibach, Anette Steinke

 

Tipps für Reisende

Abschalten, ausspannen, die Seele baumeln lassen: Die Urlaubszeit ist für viele die schönste Zeit im Jahr. Erholung und Regeneration von der Arbeit sollte im Mittelpunkt stehen. Bei Problemen kann sich jedoch schnell Frust breitmachen:  Hektik bei der Anreise, Überanstrengung, die Sorge, etwas zu verpassen oder das „berühmte“ Ferientief am fünften Tag.

Personalausweis und Pass checken

Wer erst am Abreisetag feststellt, dass Ausweisdokumente abgelaufen sind, kann die Reise oft nicht antreten. An Flughäfen kann die Bundespolizei nur deutschen Staatsangehörigen ein Reiseersatzpapier ausstellen. Aber: Verschiedene Länder verlangen, dass der Pass bei Ankunft am Reiseziel noch mindestens sechs Monate über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein muss.

Urlauber mit einer anderen Staatsangehörigkeit können sich ein Reiseersatzdokument nur über die ausländische Vertretung in Deutschland, also das Konsulat oder die Botschaft beschaffen.

Verreisen mit dem Auto

Viele Familien fahren mit dem Auto in den Urlaub, da das Auto flexibel nutzbar ist – orts- und zeitunabhängig macht. Da schreckt auch ein kilometerlanger Stau nicht ab. Auch wenn die Räder stillstehen, dran denken: Das Mobiltelefon darf auf den meisten europäischen Straßen nur mit Freisprecheinrichtung oder bei ausgeschaltetem Motor bedient werden.

Wer mit einem Fahrzeug unterwegs ist, das nicht auf den Fahrer zugelassen ist, sollte eine entsprechende Bestätigung des Halters einschließlich des Kfz-Scheins dabeihaben. Insbesondere wenn es über die Grenze geht. Die „Grüne Versicherungskarte“ muss nur noch in wenigen Ländern der Europäischen Union (EU) mitgeführt werden. Automobilclubs und Versicherer empfehlen, die Karte trotzdem dabei zu haben. Unverzichtbar ist sie für Fahrten in osteuropäische Länder und die Türkei.

Der sogenannte Europäische Unfallbericht sollte in keinem Handschuhfach fehlen. Die Formulare sind europaweit identisch und jeder Unfallbeteiligte kann ihn in seiner Landessprache ausfüllen.

Krank oder Unfall

Bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung innerhalb der EU müssen Versicherte in der Regel nur ihre Europäische Krankenversicherungskarte beim Arzt vorlegen. Achtung: Grundsätzlich werden Leistungen nur nach den Bedingungen des Staates erbracht, in dem sich ein Patient aufhält. Eine mögliche Kostenbeteiligung richtet sich ebenfalls nach den Vorschriften des Landes und ist unter Umständen direkt vor Ort zu bezahlen.

Allerdings kann es sogar dort, wo die Europäische Krankenversicherungskarte gilt, zu Problemen kommen. Oft akzeptieren örtliche Ärzte oder Krankenhäuser die Karte nicht, so dass Patienten die Behandlung zunächst selbst zahlen müssen und die Rechnung später bei der deutschen Krankenkasse einreichen. Achtung: Hat der Arzt am Urlaubsort einen höheren Satz für die Behandlung in Rechnung gestellt, erstattet die Kasse in der Regel nur den einfachen Honorarsatz des Landes.

Dort, wo die Europäische Versicherungskarte nicht akzeptiert wird, es aber ein Sozialversicherungsabkommen mit diesem Land gibt, müssen Patienten einen Auslandskrankenschein vorlegen. Dieser deckt aber nur Notfallleistungen ab.

Foto: privat

 

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