
Gevelsberg. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat Vorschläge für eine Rentenreform präsentiert: Der Gesetzentwurf zu „Leistungsverbesserungen und Stabilisierung“ der gesetzlichen Altersversicherung enthält zahlreiche konkrete Verbesserungen für Versicherte mit denen die gesetzliche Rente verlässlicher gemacht werden soll. Mit dem Rentenpakt „wird der Sinkflug in der gesetzlichen Alterssicherung gestoppt und das Rentenniveau stabilisiert“, sagte der IG Metall-Vorsitzende Jörg Hofmann. Nach Auffassung der IG Metall müsse das Rentenniveau perspektivisch wieder erhöht werden.
Handlungsbedarf bleibt
Der Gesetzentwurf enthält Maßnahmen zur Umsetzung der Absprachen im Koalitionsvertrag der Großen Koalition. Danach soll das allgemeine Rentenniveau bis zum Jahr 2025 nicht weiter absinken, sondern bei den aktuellen rund 48 Prozent bleiben. Der Begriff Rentenniveau beschreibt, wie hoch eine „Standardrente“ nach 45 Beitragsjahren im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen der Erwerbstätigen im selben Jahr ist. Nach bisheriger Gesetzeslage würde es bis 2030 zu einem Absinken auf 43 Prozent kommen. „Damit rückt die Politik ein Stück weit von der bisherigen Linie ab, die das Sinken des Sicherungsniveaus ermöglicht hat,“ so Florian Blank, Experte für Sozialpolitik der Hans-Böckler-Stiftung.
Außerdem sind Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten und bei der Mütterrente und vorgesehen. Bei den Erwerbsminderungsrentner*innen sollen die „Zurechnungszeiten“ verlängert werden. Das bedeutet: Wer nicht mehr arbeiten kann, bekommt künftig eine fiktive längere Erwerbstätigkeit angerechnet, was zu einer höheren Rente führt. Die Verbesserungen sollen aber nur für Neurentner*innen und nicht für die 1,8 Millionen aktuell „Erwerbsgeminderten“ gelten.
Hans-Jürgen Urban, im IG Metall-Vorstand für Sozialpolitik zuständig, begrüßt zwar diese geplanten Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten, fordert jedoch, dass sie nicht nur für künftige Rentner gelten, sondern auch für jene, die schon jetzt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.
Geringverdiener sollen bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden. Wer wenig verdient, soll künftig bei den Rentenversicherungsbeiträgen begünstigt werden – ohne Einbußen bei der Rente. Dazu steigt die Einkommensgrenze für niedrigere Beiträge von 850 auf 1300 Euro. Die Rente wird dann später so berechnet, als wären volle Beiträge eingezahlt worden.
Das Kabinett der Bundesregierung will sich nach der Sommerpause mit dem Gesetzentwurf befassen. Geplant ist, dass das Gesetz nach seiner Verabschiedung im Bundestag zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll.
Solidarische Alterssicherung
Die IG Metall setzt sich weiter für eine umfassende Rentenreform, mit der die gesetzliche Rente langfristig auf auskömmlichen Niveau gesichert wird. Ein Konzept dazu liege seit Sommer 2016 auf dem Tisch, betonte die IG Metall-Bevollmächtigte Clarissa Bader. Es sehe den „solidarischen Neuaufbau“ der Rentenversicherung vor. Von der kürzlich eingesetzten Rentenkommission erwartet Clarissa Bader, dass sie die Alterssicherung zukunftsfest macht und die Weichen für eine auskömmliche Rente stellt, „auf die sich junge wie ältere Menschen verlassen können“.
Wie wichtig dieses Thema für die Arbeitnehmer*innen und für die schon Ausgeschiedenen ist, unterstreicht eine aktuelle Umfrage des Emnid-Institutes: 79 % der Befragten nannten an erster Stelle das „Verhindern von Altersarmut“ als besonders wichtig und 76% entschieden sich für das „Schaffen gleicher Bildungschancen für alle Kinder“. Eine Begrenzung der Zuwanderung, über die vor allem CSU- und rechte AFD-Politiker derzeit vorrangig diskutieren, ist dagegen nur für 38 Prozent besonders wichtig. Auf dem letzten Platz landete bei der Auswahl aus einer Liste von 20 Themen ein „Aufstocken der Verteidigungsausgaben“.
Das Letzte: Die Arbeitgeber
Für die Arbeitgeber sind die geplanten Maßnahmen zu „teuer und ungerecht“; Kindern und Enkeln würde ein „Kostenbumerang“ aufgebürdet. Um dies sichtbar zu machen, parkten Vertreter*innen der „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ (INSM), der Propaganda-Truppe des Metallarbeitgeberverbandes Gesamtmetall kleine blaue Kinderräder mit schweren Rentenpaketen auf dem Gepäckträger vor dem Berliner Bundearbeitsministerium.
Der Zynismus dieser Arbeitgeber-Lobby-Aktion wird deutlich, wenn man erstens die Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage von Sabine Zimmermann, Bundestagsabgeordnete der Partei Die Linke liest: Danach bekam Ende 2016 fast jede/r zweite Rentner/in monatlich weniger als 800 Euro von der Deutschen Rentenversicherung. Den Angaben zufolge liegen 48 Prozent der Renten unter 800 und 62 Prozent unter 1.000 Euro. Von den 8,6 Millionen Beziehern der Beträge unter 800 Euro sind 27 Prozent Männer und 64 Prozent Frauen.
Und zweitens, wenn man sich die Ergebnisse des Vergütungsexperten Heinz Evers, der im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung die entsprechenden Berichte der Unternehmen ausgewertet hat, vergegenwärtigt, dass das durchschnittliche DAX-30-Unternehmen schon 2012 durchschnittlich 7,4 Millionen Euro Pensionen an die früheren Mitglieder ihres Vorstands gezahlt haben. Damit gaben die Konzerne für die Renten ihrer Ex-Vorstände noch einmal über ein Drittel der Summe aus, die sie den aktiven Vorstandsmitgliedern überwiesen. Zusätzlich flossen pro Unternehmen im Schnitt 2,9 Millionen Euro in die Rückstellungen für das künftige Ruhegeld der aktiven Spitzenmanager. Pro Person entspricht dies um die 450.000 Euro und damit etwa 54 Prozent ihrer aktuellen Festbezüge.
Foto: Mitglieder des DGB-Arbeitskreises Senioren in Gevelsberg Foto: IGM GH-Archiv